III
zur Ertragssteigerung besonders für Unternehmungen mit marktbeherr
sehender Stellung liegen. Wird die zukünftige Ertragssteigerung als Basis
der Kapitalisation genommen, so sind weite Grenzen gegeben. Je opti
mistischer die einzelnen Faktoren, von denen der Ertrag abhängt, einge
schätzt werden, desto mehr wächst der spekulative Charakter der Finan
zierung, verliert sie den realen Boden, wandelt sich die Kapitalisation in
Überkapitalisation. Wo aber die Grenze zwischen beiden, wo die sogenannte
Verwässerung des Kapitals beginnt, ist kaum im voraus zu sagen.
Wann liegt Überkapitalisation vor? Vergrößert ein Unternehmen
seine Aktienmenge, sagen wir einmal, durch Verteilung neuer Aktien an die
bisherigen Aktionäre, nur in der Absicht, seine hohe Rentabilität zu ver
decken, durch Verrechnung des gleichen Ertrages auf eine größere Aktien
zahl eine geringere Verzinsung vorzutäuschen, so liegt die Kapitalverwäs
serung klar zutage. Dieses Ziel kann auch erreicht werden, indem der
Ausgabekurs der neuen Aktien eines Unternehmens im Verhältnis zur
Höhe der bezahlten Dividenden wesentlich zu niedrig angesetzt wird.
Ebenso scheint eine Überkapitalisation bei einem neu errichteten Unter
nehmen verhältnismäßig leicht festzustellen zu sein. Entsprechen die Er
werbskosten des Grund und Bodens den üblichen Verkaufspreisen der
Gegend und die sämtlichen Bau- und Maschinenkosten den herrschenden
Marktpreisen, so werden alle Effektenmassen, die jene Kosten und die
notwendigen Betriebskapitalien überschreiten, als Verwässerung bezeichnet.
Wie aber ist die Sachlage zu beurteilen, wenn dem Unternehmen aus
irgendwelchen Gründen das Kapital nicht so willig zufloß, wenn es z. B.,
um sich die nötigen Summen zu beschaffen, die Aktien unter Parikurs,
folglich eine größere Effektenmasse ausgeben mußte ? Da die Summe der
investierten und der zum Betrieb nötigen Kapitalien geringer ist als die
Effektenmasse, liegt nach der üblichen Auffassung eine Kapitalverwässe
rung vor. Dabei wird aber übersehen, daß die Beschaffungskosten des
Kapitals ebensogut zu den notwendigen Ausgaben gehören, wie die Be
schaffungskosten der Maschinen, des Landes usw. Sollen diese höheren
Beschaffungskosten des Kapitals die Überkapitalisation des Unternehmens
begründen, dann muß man z. B. auch die besonders hohen Aufwendungen
für die Beschaffung der Maschinen zur Zeit einer Hochkonjunktur, oder
die zu den sonstigen Bodenpreisen in keinem Verhältnis stehenden Kosten
für die Erwerbung eines Grundstückes, das zur Betriebserweiterung un
bedingt notwendig ist, aber vom zähen Bauer billiger nicht abgegeben wird,
in der gleichen Weise bewerten und das Unternehmen als überkapitalisiert
bezeichnen. Geht man aber soweit, dann verliert das Wort Überkapitali
sation jede praktische Bedeutung. Schon brauchbarer ist die Unterschei
dung zwischen notwendigen und nicht notwendigen Auslagen. Sie entspricht
auch dem ersten Beispiel, in dem die Feststellung der Überkapitalisation