Full text : Bevölkerungslehre

232 ; Erster geschichtlicher Teil
Mensch an die Bebauung des Bodens geht, werden für ihn immer andere
und günstigere. In Anknüpfung an ähnliche Ideen Careys weist
er darauf hin, daß die gesellschaftliche Kooperation dafür sorge, daß
der Mensch bei seiner Nahrungsbeschaffung mit immer besseren
Kenntnissen und wirksameren Werkzeugen ausgestattet wird, je mehr
die Bevölkerung zunimmt. So wirken zwei Kräfte einander entgegen:
Die günstige Wirkung der gesellschaftlichen Kooperation und das
Gesetz vom sinkenden Bodenertrag: „Bis zu einem gewissen Optimum
überwiegt die erste: aber wann ist dieses Optimum gegeben“?
Er meint hierzu, daß „Jenes heute noch nicht erreicht ist und
auch in, keiner für uns absehbaren Zukunft erreicht werden kann“.
Immerhin meint er, daß dieses Bodengesetz doch ein totes Gewicht
sei, „das den Fortschritt nicht hindert, aber hemmt“!). Den Weg
zur Überkompensation dieses Gesetzes erblickt Oppenheimer
vor allem in der Integrierung und Differenzierung: Auf Grund dieser
Entwicklung, die auf der zunehmenden Verdichtung der Menschheit
beruht, stellt er dann dem Gesetz des sinkenden Ertrags, das er bloß
als ein privatwirtschaftliches Gesetz anerkennen will, sein Gesetz der
Bodenkapazität gegenüber. Dieses beruht „auf einem Vergleiche,
der angestellt ist, zwischen dem Rohertrage desselben Ackers in zwei
sehr verschiedenen Gesellschaften von sehr verschiedener Volksdichtigkeit,
 Arbeitsteilung und Kapitalbewaffnung. Es beruht auf
der Voraussetzung, daß der mechanische Nutzeffekt der Arbeits- und
Kapitaleinheiten in jedem der Fälle sehr verschieden groß ist“ ?).
Oppenheimer zeigt hierdurch nur, daß auf Grund der von ihm
aufgezeigten Entwicklung das Bodengesetz überkompensiert werden
kann. Darin liegt jedoch noch keine Widerlegung seiner prinzipiellen
Geltung. Er sucht auch, das Gesetz induktiv zu widerlegen, indem
er vor allem auf das Steigen der Stadt- gegenüber der Landbevölkerung
hinweist. Daraus folgt — so meint er — „daß jeder Landwirt von
der durchschnittlich kleineren, auf ihn entfallenden Anbaufläche nach
Deckung seines eigenen Bedarfs einen Überschuß erzeugt — und
das ist mit der Malthus’schen Vorstellung unvereinbar“®%) —, Es
soll hier nicht auf die Einwendungen hingewiesen werden, die
namentlich von Dietzel und Budge gegen diese Argumentation
OÖOppenheimers erhoben worden sind. Selbst wenn er mit dem
Gesagten Recht hätte, so würde sich daraus nur ergeben, daß bisher
die Roherträge der Landwirtschaft stärker gestiegen sind, als die
"a. a, O., 5. 266.
*) Das Bevölkerungsgesetz, a. a. O., S. 58,
7) Zum Malthusproblem, Arch. f, Sozialwissenschaft, Bd. 35, S. 538.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.