Full text : Bevölkerungslehre

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Erster geschichtlicher Teil

hat, daß ein Volk dort am schnellsten zu wirtschaftlichen Fortschritten
 gelangt, wo der Mensch Kopf und Hand anstrengen muß,
um sich seinen Lebenswandel zu beschaffen und daß dies nicht dort
der Fall ist, wo ein Volk in einer üppig wuchernden, reiche
Nahrungsmittel darbietenden Naturumgebung wohnt!). Denn auch
dafür, daß der Mensch Kopf und Hand mit Erfolg anspannen kann,
Nüssen gewisse natürliche Voraussetzungen vorhanden sein.
Es handelt sich bei diesen Zusammenhängen um enge Wechselwirkungen.
 Nicht nur, daß günstige äußere Lebensbedingungen
eine seßhafte Lebensweise und damit den Übergang zum Ackerbau
und so eine größere, dichtere Bevölkerung ermöglichen, eine gewisse
 dichtere Bevölkerung ist vielmehr auch die unerläßliche Bedingung
 einer bestimmten wirtschaftlichen Stufe und Entwicklung.
Wir können beobachten, daß dort, wo die natürlichen Voraussetzungen
 eine gewisse Volksdichte einmal möglich gemacht haben,
ein Volk nicht auf dieser Stufe stehen bleibt, sondern auf dem
einmal eingeschlagenen Wege des wirtschaftlichen Fortschritts — dann
aber vielfach in engem Zusammenhang mit dem weiteren Volkswachstum
 — fortschreitet.
Wo solche Völkerschaften seßhaft werden und zum Ackerbau
übergegangen sind, da kann man dann wieder den Einfluß des
weiteren Volkswachstums auf die gesellschaftlichen Einrichtungen
feststellen. Ein Sondereigentum an Grund und Boden gibt es nämlich
auf diesen ersten Stufen der wirtschaftlichen Entwicklung noch nicht.
Ein Eigentum bestand nur an den Gütern, die man durch eigene
Arbeit geschaffen hatte, wie an Waffen und Schmuckgegenständen.
Der Boden ist Gemein- oder Gruppeneigentum; er hat auf dieser
Stufe noch keinen Wert. Das sind Verhältnisse, wie man sie bei
manchen Völkerschaften noch bis hinein in unsere Tage antreffen
kann und wie wir sie auch bei den Germanen bei ihrem Eintritt in
die Geschichte vorfinden. Es gibt nur Besitz, also nur ein Nutzungsrecht,
 wie es z. B. Brun von den Maori auf Neuseeland beschreibt,
wenn er sagt: „Hatte er ein Stück Land urbar gemacht, so konnte
er es lebenslänglich oder solange es. ihm beliebte, benutzen und
wohl seine Nachkommen auch“?%. Für die neuere Zeit schreibt
Keußler über gewisse Gebiete Rußlands: „Bei unermeßlichem
Landreichtum und dünner Bevölkerung hat der Grund und Boden
in jenen nördlichen Landstrichen fast keinen höheren Wert ale die

u Cunow a. a, O., S. 122/23.
?* W. v. Brun, Die Wirtschaftsorganisation der Maori auf Neuseeland, 1012,

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