Object: Rationalisierung als Kulturfaktor

t60 
B. Betrachtungen 
so die Zusammenschau der Arbeitsleistungen zu schaffen versuchen, die 
in der Arbeitsteilung räumlich wie zeitlich verlorengegangen ist. Die 
Sozial⸗ und Rechtslehre kann ihren Ausgangspunkt nehmen in den 
taͤglichen Rechtserfahrungen der Arbeiterschaft, in der Arbeits- und 
Fabrikordnung, in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und des 
Wohlfahrtswesens, an der die Belegschaft durch ihre Vertretung, den 
Betriebsrat, aktiv mitzuwirken berufen ist. Sie wird sich weiterhin auf 
die Lehrgebiete des Arbeits-⸗ und Versicherungsrechts, auf die Unfall⸗ 
verhütungsvorschriften wie auf die Problematik der Wirtschafts⸗ 
demokratie erstrecken müssen. Die technische Lehre wird Werkzeug⸗ 
und Maschinenkunde, die Entwicklung und die Folgen der Technik 
umfassen, sie wird das Problem Mensch und Maschine in seinen wirt⸗ 
schaftlichen wie in seinen seelischen Zusammenhängen würdigen, sie 
wird das Unausweichliche der Technisierung und Mechanisierung dar⸗ 
stellen müssen. Die staatsbürgerliche Lehre schließlich wird beginnen 
mit der Überleitung des jugendlichen Arbeiters in den Beruf, mit der 
Bedeutung der Berufswahl in persönlicher wie gesellschaftlicher Hin⸗ 
sicht. Sie wird dann die Verflechtungen des einzelnen in die Ord⸗ 
nungen der Gesellschaft, des Staates und Volkes, seine Rechte und 
Pflichten in ihnen beschreiben, die Entwicklung zu fortschreitender 
Selbstverwaltung und Selbstverantwortung verdeutlichen, die natio⸗ 
nale Schicksalsverbundenheit der Stände im allgemeinen und in der 
Gegenwart im besonderen behandeln müssen. 
Die vorhandenen staatlichen oder privaten Lehreinrichtungen suchen 
diesen Forderungen bereits weitgehend zu entsprechen. Die höchste 
paͤdagogische Wirkung werden sie jedoch erst dann erzielen, wenn sie auf 
einen Gesamtplan abgestimmt sind und systematisch so ineinander⸗ 
greifen, daß jede Doppelarbeit vermieden wird. Davon kann heute 
noch keine Rede sein. Staatliche und private Bildungsbestrebungen 
arbeiten haͤufig noch ohne organische und organisatorische Verknüpfung 
nebeneinander her und aneinander vorbei. Auch scheint es, als ob 
namentlich die gesetzgebenden Körperschaften sich der kulturpolitischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.