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Ju
Erster geschichtlicher Teil
der Begriff der Volksdichte nur dann einen Sinn, wenn man ihn in
irgendeine zahlenmäßige Beziehung zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen
der betreffenden Zeit bringen kann. Es ist dies ein Zusammenhang,
von dem noch eingehender die Rede sein wird. Wenn
wir also aus diesen Zahlen, vor allem auch deshalb, weil sie uns
kein Bild von dem Wachstum der Bevölkerung geben, nichts über
die damaligen Beziehungen von Volkszahl und Wirtschaft erkennen
können, so gibt es doch manche anderen Mittel und Wege, um uns
ein leidliches Bild von den Wandlungen zu machen, welche sich in
dieser älteren Zeit in der betreffenden Hinsicht vollzogen haben.
Mit dem Ausgang der Völkerwanderung hatten sich in Deutschland
dauerhafte Siedelungsverhältnisse entwickelt und etwa mit
dem Ausgang des 6. Jahrhunderts war die Landnahme und Ansiedelung
der deutschen Stänme zum Abschluß gekommen *). Es
folgte nun die Zeit des sog. Landesausbaues in extensiver und
in intensiver Hinsicht. Darunter ist nichts anderes verstanden als
die Erweiterung des Nahrungsspielraums. Zwei Wege werden dazu
eingeschlagen.
Für die Zeit vom 4. bis 6. Jahrhundert hat man schon für
Deutschland von einer jüngeren Kolonisationsperiode gesprochen °).
Dem Wald wird neues Ackerland abgewonnen, eine Entwicklung,
die sich dann durch Jahrhunderte hindurch fortsetzt. Wir können
aus dieser Tatsache auf ein erhebliches Volkswachstum schließen,
da allein ein solches die Veranlassung zu einem derartigen Neubruch
sein konnte. Der sich verengernde Nahrungsspielraum zwang zu
einem solchen Vorgehen. Man hat dabei schon zwei Perioden unterschieden.
Zunächst eine Periode der Besiedelung, die etwa bis zum
Ende der Karolingerzeit, und die des Ausbaues, die bis zum Ende
der Stauferzeit reicht. „In der ersten Periode handelt es sich um den
elementaren Kampf mit der Urnatur des Landes; weniger intensiv,
vor allem extensiv, sucht man der segnenden Kräfte des Bodens
Herr zu werden. Kein feinerer Ausbau der einmal errungenen Fluren
ist die Aufgabe, sondern die Bezwingung des Waldes in neuer Aufwinnung
und ihr entsprechender Besiedelung. So dauerte die Anlage
großer Rodflächen in Waldestiefe bis in das zehnte Jahrhundert“ ®).
Die Entwicklung schuf bestimmte Rechtsformen, um solche Ge-1)
Vgl. dazu vor allem R. Kötzschke, Deutsche Wirtschaftsgeschichte bis zum
17. Jahrhundert, 3. Aufl., 1023.
2?) Dopsch, a. a. O., Bd. I, S. 259.
3) Lamprecht, a. a, O0, Bd. ı, S. 147.