28
die Dinare verschiedener Prägestätten dem Werte nach unterschieden
wurden, wird durch ein Schreiben bestätigt, welches
die Republik Venedig im Jahre 1309 an den serbischen König
Uros II. Milutin gerichtet hat. Darin wird protestiert, dass
Untertanen der Republik in Serbien Schaden erlitten haben,
dafür dann mit Vieh entschädigt wurden, dessen Veräusserung
aber nicht mehr ergab nisi yperpera de Brescoa VII centum,
que est multo minoris valoris quam sunt veneti nostri grossi.
lu einem anderen ähnlichen Falle wurden die beschädigten
Kaufleute wieder mit Vieh entschädigt, de quibus (sc. animalibus)
non potuerunt habere nisi yperperos VII centum in
pecunia de Breschoa, que pecunia satis est minoris valoris,
quam sint veneti grossi. 1 )
In welchem Wertverhältnis diese Stücke verschiedener
Prägestätten gestanden haben, ist wenig bekannt. Eine
Stelle besagt, dass im Jahre 1272 in Ragusa der Perper
= 12 Denarii war, während man ihn in Serbien ungefähr
zur selben Zeit zu 18 denarii rechnete. * 2 ) Da die Republik
Ragusa im Jahre 1272 unter Oberhoheit Venedigs stand,
ihre eigenen Münzen zu dieser Zeit aber noch nicht hatte,
sind jene 12 Dinare wohl venezianische Groschen gewesen,
während jene 18 Dinare als solche serbischen Gepräges zu
verstehen sind. Da aber der Perper immer nur einen Wert
von 12 Silberdinaren irgend eines Gepräges repräsentierte,
wird die obige Wertsetzung des Perpers in der Weise zu lesen
sein, dass die Groschen von Venedig besser ausgeprägt wurden,
und zwar in dem Masse besser, dass von ihnen ein Perper
dem Werte nach mit iy a Perper in serbischen Dinaren gleichgesetzt
wurde, oder mit andern Worten, dass 12 venetianer
Dinare so viel wert waren als 18 serbischen Gepräges.
Da immer mehr Perper, d. h. eine stets grössere mit
12 multiplizierte Zahl von Dinaren aus 1 Pfund geprägt wurde
uud dieselben daher immer kleiner wurden, sank auch der
Wert der Dinare; diese Wertvenninderung der Silbermünzen
findet ihren Ausdruck im Preise, welchen man im Laufe des
‘) Ljubiö, Opis, S. 53 Anm. 1.
2 ) Jireeek. Die Bedeutung von Ragusa. S. 65.