(1085) 1867 Dez. 14
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1085. Marx an Engels; 1867 Dezember 14.
14. Dezember 1867.
Dear Fred,
Dieser letzte Fenianexploit in Clerkenwell ist eine große
; Dummheit. Die Londoner Massen, die viel Sympathie mit Irland
gezeigt haben, werden dadurch wild gemacht und der Regierungspartei
in die Arme geworfen. Man kann nicht erwarten, daß die
Londoner Proletarier sich zu Ehren von Fenian emissaries in die
Luft sprengen lassen. Es hängt überhaupt eine Fatalität an solcher
‚o geheimen, melodramatischen Verschwörungsart.
Ich habe Montag das Geld erhalten und Borkheim seine 45 £
nebst 1 £ 1 s. für inquiry fees zurückgezahlt.
Kannst Du mir den Gefallen tun, bei Ernest Jones anzufragen,
wie man sich am passendsten in London civiliter verheiratet, in
„ Doctor’s Commons oder wo? Anfang April soll nämlich Laura
heiraten. Da dies nicht kirchlich geschieht, war ursprünglich bezweckt,
daß die Heirat in Paris vor sich gehe. Dies ist aber weitläufig.
Ich müßte meine Identität dort beweisen und könnte bei
der Gelegenheit der Polizei zu bekannt vorkommen. Andrerseits
„will meine Frau, daß die Zivilheirat, wenn in London, möglichst
geheim geschehe, da sie das Geschwätz unter den englischen Bekannten
nicht will. Frage auch den Jones, wie es sich mit der
Einwilligung der Eltern Lafargues verhält? Ob sie zuvor vom Gesandten
(etwa englischen?) in Paris kontrasigniert sein muß? Ich
» weiß, daß in England die Formalität nicht nötig ist. Sie ist aber
unerläßlich, damit die Ehe auch nach französischem Gesetz
gültig sei. Es darf daher keine Formalität in dieser Hinsicht vernachlässigt
werden.
Wie verhält es sich mit den Zeugen in England?
„Von „Zukunft“ noch nichts. Das Schlimme ist das kleine Format
dieser Blätter, namentlich zu einer Zeit, wo der Kammerkannegießer
” die Spalten füllt.
Unser Freund Stumpf ist offenbar sehr konfus im Koppe.
Einliegend Siebel zurück. Mit dem Lange irrt er sich. Der
„ muß das Buch „kaufen“ und hat es sicher schon lange gekauft.
Das Quid pro quo mit Heinrich ist in der Tat sehr amüsant.
Salut.
Dein
K. Mohr.
1) Im Orig. Kammergekanngießer
zZ. 13—29 ?
an