Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Jnhalts-Verzeichniß.  XLV
Viertes  Hauptstück.
Von  der  Güteranweisung.
Erster  Abschnitt.
Die  G  ü  t  e  r  a  n  w  e  i  s  u  n  g  überhaupt.
1.  Begriff  %
2.  Amtshandlungen,  zum  Behufe,  welcher  die  Anweisung  stattfindet  ....
3.  Gegenstände  derselben

Zweiter  Abschnitt.
Anweisung  auöländisch-nnverzollter  Gegenstände.
I.  Behandlung  îscc  Anweisgüter  im  Eingänge.
1.  Allgemeine  Bestimmungen
a)  In  welchen  Fällen  und  zu  welchen  Amtshandlungen  die  Anweisung
der  Eingangsgüter  einzutreten  hat
d)  Amtshandlungen  der  anweisenden  Aemter
Uebernahme  der  Erklärung
a)  Besondere  Erfordernisse  der  Erklärung
aa)  Aenßere
bb)  Innere  !!!!!]!'*''
b)  Erleichterungen  in  der  Erklärung
aa)  Erklärung  nach  allgemeinen  Benennungen
bb)  Erklärung  nach  der  Tarifsabtheilung
cc)  Erklärung  der  Waaren  als  kurze  Waaren^  '
<1.1)  Erklärung  von  Reise-  AuSstattungS-  und  Erbschafts-Effecten'
daun  Habschaften  der  Einwanderer
ee)  Erklärung  der  mit  Lloyddampfern  aus  dem  Oriente  einlangena
  »,  ...  ben,  den  Reisenden  nachgesendeten  Gegenstände
3.  Prüfung  der  Erklärung
a)  In  Beziehung  auf  die  äußeren  Erfordernisse
i  -  r/  Vergleichung  und  Bezeichnung  der  Waarenerklärung  ....
4.  Haftung  sür  die  Güteranweisung
a)  Von  Seite  des  Ausstellers  der  Erklärung  ...XX!
b)  Haftung  der  Waare
c )  Haftung  des  Waarenführers
aa)  Bedingung
bb)  Umfang  dieser  Haftung
cc)  Unabhängigkeit  der  Haftung  dcS  Declaranten  von  jener'  des
r  a'j  .(1  rr  waarenführers
''  Pjļtucn” bei  burd)  bic  Anweisung  von  der  Partei  übernommenen  Ver.'

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a)  Von  bekannten  und  sicheren  Handels-  oder  Fuhrleuten
aa)  Regel

Vser  als  solcher  zu  betrachten  ist
ec)  Falle,  ,n  denen  von  der  Beibringung  der  vorgeschriebenen  rteua.'
msse  abgegangen  werden  kann  .  0  3
b)  Für  Postwagengiiter  und  zollfreie  Waaren  ....
c)  Für  unbekannte  Personen
aa)  Arten  der  Sicherstellung
bb)  Bürgschaft  ¡
a)  Von  wem  dieselbe  geleistet  werden  kann
ö)  Von  bekannten  Handels-  und  Fuhrleuten'
c)  Von  anderen  Personen
d)  Umfang  der  durch  die  Bürgschaft  übernommenen  Verbindlichkeit

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