hatte, so war es doch gerade die niederländische Regierung, die
diesem Grundsatz zuwider jahrelang hartnäckig auf dem Stand-
punkt beharrte, daß sie durch jene durch internationale Abmachung
sanktionierte Maßregel nicht gehindert werden könne, Ein- und
Durchfuhrabgaben an der Mündung des Rheins zu erheben. Trotz
aller Verhandlungen ließ sie sich von dieser Haltung nicht abbringen.
Die Folge war, daß für die Niederlande der Landtransport im
Verkehr mit Deutschland billiger war als der Wasserverkehr; die
weitere Folge, daß Antwerpen, wie man in Amsterdam schon
im Herbst 1814 klagte, den ganzen Rheinverkehr an sich zog, da
es durch seine günstigere Lage billigere Flußfrachten gewähren
konnte und Amsterdam an sich schon durch seine mangelhafte
Rheinverbindung benachteiligt war!). Der Amsterdamer Rhein-
verkehr ging für große Schiffe über Pampus und Muiden, für kleinere
über Weesp und Muiden längs der Vecht nach Utrecht und Wijk-
bij-Duurstede, dann, bei günstigem Wasserstand, nach Arnhem, in der
Regel mit Hilfe von Pferdezugkraft; bei niedrigem Wasser, und das
war sehr häufig der Fall, von Wijk über Dordrecht und Nymwegen?®).
Im Jahre 1815 zahlte man für die Last von Dordrecht nach Nymwegen
und von hier nach Köln an Fracht 5 fl. bzw. 20 fl. 18 Stüver, während
1786 insgesamt nur 19 fl. bezahlt worden waren. Abwärts betrug
die Fracht Köln — Nymwegen 17 fl. 12 Stüver 8 Penn. und Nym-
wegen — Dordrecht 4 fl. gegen insgesamt 15 fl. im Jahre 1786.
Frachtgeld plus Zoll- und Ungelder betrugen 1815 per Last aufwärts
60, abwärts 38 fl. gegen 48 bzw. 32 fl. im Jahre 1786. Es war kein
Wunder, wenn Hamburg und Bremen über Antwerpen den Nord-
seeverkehr mehr und mehr an sich zogen. Die Benutzung des hollän-
dischen Rheins blieb auch nach dem holländischen Tarif von 1822,
der einige Ermäßigung gegen 1816 eintreten ließ, immer noch drei-
zehnmal teurer als die einer gleichlangen Strecke des Mittel- und
Oberlaufs des Stromes?). Das hartnäckige Beharren Hollands auf
den Rheindurchfuhrabgaben ist diesem Lande doch schließlich teuer
zu stehen gekommen; es hat mit dazu beigetragen, sein Wirtschafts-
leben in dem Zustande der Versumpfung zu halten, dem es bis in die
Mitte des Jahrhunderts anheimfiel.
I) vanı den Brink, /S: 55.
2) Ebenda, S: 54, 56.
3 Eckert, S.ı110, Gothein SS. 122.
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