I. Braucht die Börse Kapital? 63
kulant zum Beispiel 100000 Mark geliehen, so wird der
Verkäufer, der seinerseits Aktien oder irgendwelche
Güter kauft, und werden alle weiteren sie gewisser-
maßen mit dem kreditierten Bankguthaben bezahlen,
Wenn nun der Schuldner seinen Kredit zurückzahlt, er-
hält die Bank nur das zurück, was sie auf Grund jener
Kreditschöpfung ausgeliehen hatte (natürlich mit den
Zinsen). Es weiter auszuleihen, würde wiederum eine
Kreditschöpfung bedeuten, abgesehen von den
Zinsen, die die Bezahlung für eine tauschwirtschaftliche
Leistung sind,
War dieser Kredit aber nicht nur verrechnet, sondern
bar bezahlt, so fehlt die Summe nach der Rückzahlung
irgendwo anders im Tauschverkehr. Kapital wird also
dabei nicht frei, höchstens bleibt eine Geldvermehrung
erhalten, wenn die Bank bei ihrer Kreditschöpfung auf
die Notenbank zurückgegriffen und diese die Noten ver-
mehrt hätte. War das nicht der Fall, die Kreditgewäh-
rung an die Spekulation also nur rechnungsmäßig er-
folst, so bleibt eben nur eine Buchforderung, die irgend-
wie ausgeglichen wird, aber kein Kapital übrig. Die
gegenteilige, sehr verbreitete Meinung ist eine typische
Folge der „Güterlehre“, des Glaubens; daß eine Sache
oder auch eine Geldsumme schon an sich Kapital sei.
Das wird aber auch eine Geldsumme erst durch Wid-
mung für den Zweck der Geldertragserzielung,
also durch Ausleihen, Die Kreditschöpfung der Privat-
banken (anders bei der Banknotenausgabe) ist, wenn
auch „Geld“ im abstrakten Sinne, doch kein dauernd
zirkulierendes Geld, sondern verschwindet mif jeder
Rückzahlung des Kredits. Erst durch neue Einräumung
eines Guthabens wird sie wieder geschaffen,
Wird die Forderung der Bank im Abrechnungsver-
kehr ausgetilgt, so ist auch die Geldaufblähung zu Ende.
Man kann sich die rein rechnungsmäßige Kreditschöp-
fung vielleicht als eine stärkere Belastung des Eigen-
kapitals der Bank oder ihrer Depositen vorstellen, die