Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 47 
Am radikalsten wurde die Aufhebung der Villenverfassung 
in Niedersachsen durchgeführt. In diesem klassischen Gebiet 
der „Meier“ ist der Bauer fast regelmäßig Meier, d. h. eben 
Zeitpächter, geworden. Zahlenmäßig und im Wesen vollzog 
sich hier die Auflösung der alten Villikationsverfassung am stärk- 
sten. Namhafte Veränderungen erfuhr die Villenverfassung 
aber auch anderswo. Am meisten behauptete sie sich in Süd- 
westdeutschland, ohne jedoch auch hier ihren alten Charakter 
vollständig zu bewahren. Andererseits sind in keiner deutschen 
Landschaft die Villikationsverbände schlechthin beseitigt worden; 
auch in Niedersachsen begegnen uns weiterhin noch einige von 
ihnen. 
Immerhin darf man behaupten, daß überall in Deutschland 
sich die Richtung auf Herstellung eines neuen Systems bekundet, 
auf die Herstellung der reinen Grundherrschaft, des Verhält- 
nisses, in dem der Grundherr gar nicht mehr selbst Landwirt 
ist, sondern nur Renten bezieht. Freilich tritt diese reine Grund- 
herrschaft nur in dem Maß in die Erscheinung, in dem das reine 
Pachtverhältnis verwirklicht oder sonst die Eigenwirtschaft des 
Grundherrn beseitigt wird. Aber eine allgemeine Richtung der 
Bewegung ist erkennbar, und sie geht eben auf die Beseitigung 
der Eigenwirtschaft und der direkten Einwirkung des Grund- 
herrn auf das abhängige Bauerngut. Für den neuen Zustand, 
wie er sich in Südwestdeutschland herausstellt, hat man die Be- 
zeichnung der versteinerten Grundherrschaft geprägt, womit 
man andeuten will, daß zwar die alten Formen erhalten bleiben 
(das alte Zinsverhältnis wird nicht durch die Pacht ersetzt), daß 
sie aber nicht mehr den alten Zusammenhang haben: die Grund- 
herrschaft verwandelt sich in ein Konglomerat von Renten- 
berechtigungen, während dem Grundherrn jede direkte Einwirkung 
auf das abhängige Bauerngut entzogen wird. 
In der Literatur begegnen uns noch immer Auffassungen, 
welche den mittelalterlichen Grundherrn zum Teil unter dem 
Bild des modernen Gutsherrn Nordosstdeutschlands betrachten. 
Wenn dies aus dessen großer geschichtlicher Stellung, der zeit- 
lichen Nähe der Verhältnisse und der leichteren Überblickbarkeit
	        
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