Schlußprotokoll.
Bei Abschluß des vorstehenden Vertrags haben sich die beiden ver-
tragschließenden Teile über nachstehende Punkte geeinigt, die einen
integrierenden Teil des Vertrags bilden sollen:
Zu den Allgemeinen Bestimmungen,
Zu Artikel 5und 6
Hinsichtlich der Transitfrage soll eine Lösung auf der Basis von
Gesellschaften alsbald nach Unterzeichnung dieses Vertrags versucht
werden.
Zu Artikel 6
Die im Schlußabsatz des Artikels 6 festgestellten Ausnahmen des
Rapallovertrags sind nicht an die Dauer der einzelnen Abkommen ge-
bunden.
Zum Abkommen über Niederlassung und Allgemeinen Rechtsschutz.
Zu Artikel 1.
1. Durch die Bestimmung des Artikel 1 werden, solange im Gebiet
eines vertragschließenden Teils Paßzwang besteht, die paßrechtlichen
Vorschriften nicht berührt. Die vertragschließenden Teile sind aber
darüber einig, daß weitgehendes Entgegenkommen und schleunigste Be-
handlung aller Einreise- und Durchreiseanträge von Staatsangehörigen
im Sinne des Artikels 1 liegen. Einreise- und Durchreisesichtvermerke
sollen von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen mög-
lichst ohne vorherige Rückfrage bei der eigenen Regierung erteilt werden,
Für Reisen zum vorübergehenden Aufenthalt ist gleichzeitig
mit dem Sichtvermerk zur Einreise auch der Sichtvermerk für die Wie-
derausreise zu erteilen. Ebenso ist den Staatsangehörigen des einen Teils,
die in dem Gebiete des anderen Teils ihren Wohnsitz haben, bei der Aus-
reise auf Wunsch ein Sichtvermerk zur Wiedereinreise zu erteilen,
wenn es sich nur um eine vorübergehende Abwesenheit
handelt, sofern nicht im Einzelfalle besondere Bedenken der Wieder-
einreise entgegenstehen.
Die vertragschließenden Teile werden die Bestimmungen des Abs. 1
des Artikel 1 in wohlwollendem und der Gewährung der Gegenseitigkeit
entsprechendem Geiste handhaben.
2, Die vertragschließenden Teile werden unter Berücksichtigung des
bereits verhandelten Entwurfs eines Abkommens, betreffend Übernahme
und Unterstützung Hilfsbedürftiger alsbald in erneute Verhandlungen
wedien Abschlusses eines derartigen Abkommens eintreten.
ZuArtikel2
1. Unbeschadet des Artikels 2 bleiben die besonderen Be-
schränkungen hinsichtlich der Beteiligung von Ausländern an den {für
die Landesverteidigung wichtigsten Industrien oder an denienisgen In-
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