Türkenkriege u. spanischer Erbfolgekrieg; Osterreich europ. Großmacht. 523
seit Kaiser Maximilian J. ganz allgemein ständische Ausschüsse,
um, wie es einmal heißt, das Wirtschaftswesen des Landes
„zu besorgen, der Herren Stände Beschlüsse zu exequieren und
deroselben Gerechtsame und Privilegia zu conservieren“. Ent—
nommen wurden dabei die Mitglieder (Verordnete) der Aus—
schüsse fast durchweg dem Adel, außer in Krain, wo bis 1579
vereinzelt auch Burger gewählt wurden, und von Ästerreich
ob der Enns, wo nach der Instruktion von 1661 auf acht
Verordnete auch zwei Vertreter der Städte und Märkte zu
stellen waren. Etwas anders war die oberste ständische Landes—
regierung — denn auf eine solche fast lief das Wesen der
Ausschüsse heraus — in Böhmen und Mähren geordnet. Hier
wurden zwar auch nach Bedürfnis Spezialausschüsse gewählt,
ständig aber fiel die Landesregierung den sogenannten obersten
Landesoffizieren zu, Beamten, die, von den Ständen gewählt,
sowohl dem Lande wie dem Herrscher eidlich verpflichtet wurden.
Erst später sind dann auch in Böhmen und Mähren ständische
Ausschüsse eingerichtet worden.
Allein mit Landesoffizieren und Landesausschüssen war
nun die Entwicklung ständischer Regierungen keineswegs schon
beendet. Vielmehr bildeten diese Behörden nur das Haupt
weitverzweigter ständischer Zentral- und teilweise auch Lokal—
verwaltungen. Da gab es als Zentralen eine ständische Kanzlei
mit einem Sekretär oder Syndikus an der Spitze, eine Finanz⸗
stelle mit zahlreichem Personal, eine Militärverwaltung mit
ständischen Offizieren, in den Zeiten des ständischen Protestan⸗
tismus auch eine Art Kultusstelle: landschaftliche Prediger und
Schulmeister: von landschaftlichen Münzern, Ärzten, Buch—
druckern, Baumeistern, Malern, ja Reit- und Tanzlehrern und
Hebammen usw. bis zu den Köchen hinunter zu schweigen.
Und außerdem fungierte noch eine ständische Lokalverwaltung
in Kreisen oder Vierteln, die dann an manchen Stellen, z. B.
in Böhmen, wieder ihre eigenen Stände hatten.
Wie sollten nun die landesfürstlichen Regierungen, durch
keine schroff und energisch organisierte allgemeine Zentrale
unterstützt, gegen diese geschlossenen Verwaltungen aufkommen,