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2. Die Erträge aus dem Erwerbsvermögen der öffentlichen‘
Gebietskörperschaften
Nachdem im vorhergehenden Abschnitt der Reinüberschuß des gesamten KErwerbs-
Vermögens in seiner Bedeutung als Einnahmequelle für die Finanzwirtschaft des Reichs,
der Länder und der Gemeinden einschließlich Gemeindeverbände aufgezeigt worden. ist,
Soll in diesem Abschnitt ein Überblick über die Zusammensetzung des Erwerbsvermögens
nach Erwerbsarten und seine Aufgliederung nach Überschüssen und Zuschüssen gegeben
werden. Die wichtigste Erwerbsart der Gebietskörperschaften bieten naturgemäß die
verschiedenen Arten der Erwerbsbetriebe, die nachstehend für Reich, Länder und Ge-
meinden in weitgehender Ausgliederung gebracht werden. Als Betriebe sind dabei nicht
Nur die in eigener Verwaltung der Gebietskörperschaften befindlichen Betriebe erfaßt,
Sondern auch die vergesellschafteten, verpachteten und konzessionierten Betriebe sowie
auch die Beteiligungen an Betrieben. Außer den Erwerbsbetrieben umfaßt das Erwerbs-
vermögen noch das Grund- und Kapitalvermögen, soweit es nicht zum Verwaltungs-
oder Betriebsvermögen gehört. Sowohl für die verschiedenen Betriebsarten wie auch
für das Grund- und Kapitalvermögen werden die auf sie entfallenden Überschüsse und
Zuschüsse gebracht. Die Überschüsse und Zuschüsse sind dabei nicht identisch mit dem
Gewinn oder Verlust im privatwirtschaftlichen Sinne; sie können und dürfen daher
nicht als Maßstab für die privatwirtschaftliche Rentabilität des öffentlichen Erwerbs-
Vermögens ‘gewertet werden. Die nachstehend gebrachten Überschüsse und Zuschüsse
Stellen vielmehr lediglich diejenigen Beträge dar, mit welchen das Erwerbsvermögen die
Haushaltrechnung der beteiligten Gebietskörperschaften beeinflußt, und zwar stellen die
Überschüsse des Erwerbsvermögens diejenigen Beträge. dar, die an die Hoheitsverwal-
tungen des Reichs und der Länder und an die Kämmereiverwaltungen der Gemeinden
abgeführt und zur Deckung des Haushaltsbedarfs verwendet worden sind, während um-
Zekehrt die Zuschüsse jene Beträge sind, die aus allgemeinen Mitteln des Haushalts an
das Erwerbsvermögen geleistet worden sind. Die Auswirkung der Überschüsse und Zu-
Schüsse im Öffentlichen Haushalt ist demnach eine grundverschiedene. Während die
Überschüsse den Bedarf der Gebietskörperschaften an allgemeinen Deckungsmitteln, ins-
besondere an Steuern um ihren eigenen Betrag vermindern, wird dieser Bedarf durch
die Zuschüsse erhöht. Zur Klarstellung der finanzwirtschaftlichen Beziehungen des
Erwerbsvermögens zum öffentlichen Haushalt ist es deshalb notwendig, die Überschüsse
ünd Zuschüsse der einzelnen Erwerbsarten unabgeglichen zur Darstellung zu bringen.
Dies geschieht im folgenden für das Erwerbsvermögen des Reichs, der Länder und der
Gemeinden und Gemeindeverhände
a. Die Erträge des Reichs aus dem Erwerbsvermögen
A Für die Betriebe des Reichs ergibt sich bei Zusammenfassung und gegenseitiger
‚rechnung der Erträge und der Zuschüsse (einschließlich Darlehen und Beteiligungen}
Olgendes Bild:
Rechnungsjahr
1913/14 .....
A
196 er
ES
Überschuß oder
Zuschuß (—)
in Mil oder ZA
1
983
174,4
199.5