Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

— 266 —
ein Anteil von ungefähr 15 vH. Gegenüber dem Stande von 1908 hat sich die gesamte öffentliche
 Schuld bis 1914 um 7,9 Mrd. A, also um durchschnittlich 1,3 Mrd. X im Jahr erhöht.
Gleichzeitig ist eine. Verschiebung in der Verteilung der öffentlichen Verschuldung auf die einzelnen
 Körperschaften festzustellen. Der Anteil des Reichs und der Bundesstaaten ist zurückgeyangen,
 während sich der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände gehoben hat.
Das Anwachsen der Verschuldung ebenso wie die Verschiebung innerhalb der Körperschaften
 bedeutet die Fortsetzung einer Entwicklung, die auch für den Zeitraum von 1881
bis 1908 zu beobachten war. Für die Jahre 1881, 1891 und 1901 stehen Vergleichszahlen
über die Verschuldung von Reich, Bundesstaaten und Gemeinden über 10 000 Einwohnern
zur Verfügung. Diese Vergleichszahlen umfassen zwar nicht die Schulden der kleinen Gemeinden
 und der Gemeindeverbände, sie geben aber einen wichtigen Einblick in das Anwachsen
der Verschuldung und die Veränderung der Anteile von Reich, Ländern und Gemeinden,

Körperschaften

1881

1891

3 UT

1901 | 1908 | 1914
—m—A-—— - Krk
E 5 6

Reich e0.0.000000000000
Bundesstaaten .........
Gemeinden?) ...........
Summe....

267,8 ! 1317,8
5244,33 | 9 230,0
771,8 1 400,5
6 283,9 11 948,3

ın Mill, X
2395,7
10 796,7
3 097,7
16 290,1

|

4003,5 ! 4917,9
13 301,6 16 840,4
5295,7 7 775,0
22600,8 | 29 533.3

Reich s..0.0.0.000000000004
Bundesstaaten .........
Zemeinden!),.... ..
N Ohne Gemeinden unter 10000 Einwohner und ohne Gemeindeverbände,
Im Jahre 1881 bestand die öffentliche Schuld in der Hauptsache aus den Anleihen der
Bundesstaaten, neben denen die Schulden der Gemeinden und des Reichs wenig Bedeutung
hatten. Auch an der Gesamtzunahme der Verschuldung von 1881 bis 1914 sind die Bundesstaaten
 mit den weitaus größten Beträgen beteiligt. Trotzdem ist der Anteil der bundesstaatlichen
 Schulden an der gesamten öffentlichen Verschuldung von 83,4 vH im Jahre 1881
auf 57,0 vH im Jahre 1914 zurückgegangen, während.der Anteil der Gemeinden sich mehr
als verdoppelt, der Anteil des Reichs sich vervierfacht hat.
Diese Veränderungen gehen darauf zurück, daß einmal ein großer Teil der bundesstaatlichen
 Aufgaben, die vor 1870 durch eigene Anleihen finanziert worden sind, nach der Reichsgründung
 mehr und mehr auf das Reich überging, und daß ferner durch die wachsende Zusammendrängung
 der Bevölkerung in den Städten eine Verschiebung der bundesstaatlichen
 Aufgaben nach den Gemeinden hin eintrat, insbesondere auf dem Gebiet des Ausbaus
der lokalen Verkehrsmittel und der lokalen Versorgungsbetriebe.
b. Die Schulden am 31. März 1928
Der Gesamtschuldenstand
A Die Gesamtsumme der von den öffentlichen Gebietskörperschaften auf den Kreditmärkten
aufgenommenen Schulden belief sich am 31. März 1928 auf 14,6 Mrd. AM und zwar waren
daran beteiligt:
Reich .....
Länder .........
Hansestädte ...........0..000.
Gemeinden und Gemeindeverbände

in vH
4,8 11,0 14,7 17,7 16,7
83,4 | 77,8 | 66,3 58,9 | 57,0
12,3 11,7 19,0 23.4 26,3

7 130,7 ML, AM = 48,8 vH
297 } RO »
7»
Ho»
zusammen. ... 14 598,6 Mil. 7M —-- 100.0 vH

Dem Nominalbetrage nach ist die Verschuldung von Reich, Ländern und Gemeinden am
31. März 1928 — bedingt durch die Geldentwertung — wesentlich geringer als in der Vorkriegszeit.
 Sie beträgt nur etwas mehr als 40 vH des Vorkriegsstandes. Bei einem Vergleich
zwischen Vorkriegs- und Nachkriegszeit ist aber zu berücksichtigen, daß der Gebietsstand
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.