Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Dazu kommen für die Länder und Hansestädte zusammen noch rd. 15 Mill. 7.4, für die
Gemeinden und Gemeindeverbände rd. 27 Mill. A. Zinslasten aus ihren »Schulden aus
öffentlichen Mittelne.

‘Die Verwendung der Neuverschuldung.:
Insgesamt ist für einen Betrag von 6 576,4 Mill. ZA (85,4 vH der Neuverschuldung) die
Verwendung im einzelnen festgestellt worden. Hierbei darf angenommen werden, daß sich
die nicht erfaßten 14,6 vH — abgesehen von dem Ausnahmefall der Kriegslastenausgaben
des Reichs — annähernd gleichartig auf die einzelnen Ausgabezwecke verteilen. ©
Nach großen Gruppen gegliedert, ergibt sich folgendes Bild von der Verwendung der öffentjichen
 Neuverschuldung:

Verwendungszweck '

in Mill. AM

| in vH

3 DT

KriegslasteN ......00000000000000400L 1 088,7 16,6
Versorgung und Verkehr............. 990,1 80,8
Wirtschaftsförderung ................ | 467,0 22,8
Verschiedene Verwaltungszweige...... | 448,3 22,0
Kassenreserve und Betriebsmittel ..... 582,3 ; 8,8
Summe.... | 6 576,4 | 200,0

Nach Abzug der 582,3 Mill. ZA (8,8 vH) Betriebskredite und der 1 088,7 Mill. AM
(16,6 vH) Kriegslastenschulden (des Reichs) bleiben 4 905,4 Mill. ZA Neuverschuldung,
welche für die einzelnen Hoheits- (bzw. Kämmerei-) Verwaltungen und Unternehmungen
von Reich, Ländern und Gemeinden verausgabt worden sind.
Fast ein Drittel der gesamten Neuverschuldung (30,3 vH) diente dem Ausbau der Versorgungsbetriebe
 und des Verkehrswesens. Innerhalb des Gesamtbetrages, der von Reich,
Ländern und Gemeinden für Versorgung und Verkehr aufgewendet worden ist, entfällt der
größte Einzelbetrag (833,9 Mill. ZA = 12,7 vH) auf den Ausbau der Straßen, Wasserstraßen
 und Häfen, während die Verkehrsunternehmungen durch den Ausfall der verselbständigten
 Reichsbahn und Reichspost nur mit 391,9 Mill. Z.X/ = 5,9 vH beteiligt sind.
Für die Versorgungsbetriebe sind aus den Anleihen der Länder und Gemeinden insgesamt
731,0 Mill. ZA = 11,1 vH verwendet worden. Weitaus der größte Teilbetrag (506,1 Mill. ZA
= 7,7 vH) entfällt auf die Errichtung und den Ausbau der Elektrizitätswerke. Hieran sind
auch die Länder mit erheblichen Aufwendungen (191,6 Mill. A.) beteiligt, während Gasund
 Wasserversorgung mit ihrer mehr örtlichen Gebundenheit fast ausschließlich in der
Anleiheverausgabung der Gemeinden erscheinen.
1 467,0 Mill. AA = 22,3 vH der Neuverschuldung sind von Reich, Ländern und Gemeinden
 zur »Wirtschaftsförderung« verausgabt worden. Im Vordergrund steht hier als
völlig neuartige Aufgabe die Förderung des Wohnungsbaues, wofür insgesamt 1 121,2 Mill.
AM == 17,1 vH Anleihemittel verwendet worden sind. Der Hauptteil davon (791,5 Mill, ZA)
entfällt auf die Gemeinden, während Reich und Länder nur mit rd. 27 vH beteiligt sind.
Es verbleiben noch 1 448,3 Mill. ZA = 22,0 vH, welche für verschiedene Verwaltungszweige
 verausgabt worden sind. Hierunter fallen hauptsächlich die im engeren Sinne öffentlichen
 Aufgabengebiete, so die kommunalen Anstalten und Einrichtungen wie Kanalisation,
Feuerlöschwesen usw., das Schulwesen sowie die Krankenhäuser und sonstigen Zweige der
Wohlfahrts- und Gesundheitspflege, Der größte Betrag (424,0 Mill. ZA = 6,5 vH) entfällt
 auf die Vermögensverwaltung, d.h. in der Hauptsache auf die Beträge, die die Gemeinden
 zum Ankauf von Grund und Boden verausgabt haben. _
Zu einem großen Teil sind die öffentlichen Schulden nicht. unmittelbar verausgabt, sondern
als Darlehen oder Beteiligung weitergeleitet worden. Dabei handelt es sich zunächst
um Darlehen, welche Reich und Länder an die Gemeinden gegeben haben, zu einem großen
Teil sind aber auch Anleihemittel an die private Wirtschaft, namentlich zur Förderung des
Wohnungsbaues und der Landwirtschaft gegeben worden.
            
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