Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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b. Die Schulden der Länder und Hansestädte
Die 15 Länder wiesen am 31. März 1928 eine Gesamtverschuldung von 1 499,7 Mill. AM
auf, die drei Hansestädte eine solche von 420,3 Mill. Z.X. Auf den Kopf der Bevölkerung
betrug die Schuldenlast bei den Ländern rd. 25 AM, bei den Hansestädten, die neben ihren
staatlichen gleichzeitig vielfältige kommunale Aufgaben zu erfüllen haben, rd. 260 AM.
Von den gesamten Länderschulden entfielen auf Preußen allein 530 Mill. ZA oder mehr
als ein Drittel. Bayern, das besonders große Ausgaben für den Ausbau seiner Wasserkräfte
zu leisten hatte, folgt mit 396 Mill. ZA oder etwas mehr als ein Viertel der gesamten Länderschulden
 an zweiter Stelle. Mit einem über 100 Mill. A. liegenden Anteil treten ferner noch
Sachsen und Baden hervor. Die Prokopfbelastung ist im allgemeinen bei den kleineren Ländern
höher als bei den größeren. .
Von den Hansestädten ist naturgemäß Hamburg mit 225,5 Mill. AZ. absolut am höchsten
verschuldet. Jedoch treffen auch auf das viel kleinere Bremen 160,5 Mill. Z.A4, während
Lübeck nur 34,3 Mill. ZA aufweist. In diesen Beträgen sind neben den Schulden der Stadtstaaten
 auch die Schulden der zu ihrem Gebiet gehörigen kleineren Gemeinden (Bremerhaven,
 Cuxhaven usw.) enthalten (insgesamt 17,5 Mill. AM).
Bis zum Schluß des Jahres 1929 ist die Gesamtsumme der Schulden der Länder auf nahezu
2 Mrd. AM (1982,0 Mill. ZA), die der Hansestädte auf 596.2 Mill..Z2.X angewachsen.

a) Gläubiger, Zinssatz und Laufzeit ;
Der Gesamtbetrag der Länderschulden in Höhe von 1 484,0 Mill. A, für welche die
Gläubiger im einzelnen festgestellt werden konnten, setzte sich am 31. März 1928 zusammen
aus 511,9 Mill. AA (= 34,5 vH), welche an ausländische, und 972,1 Mill. ZA = 65,5 vH,
welche an inländische Gläubiger geschuldet wurden. Unter den Inlandsgläubigern standen
mit 580,3 Mill, ZA (= 39,1 vH) weitaus an erster Stelle die in Inhaberpapieren verkörperten
Schulden. Von den unter »Anstalten« zusammengefaßten Gläubigern, welche insgesamt
143,9 Mill. AM (= 9,7 vH) ausmachten, waren die wichtigsten die Träger der Sozialversicherung
 (59,2 Mill. ZA = 4,0 vH), die privaten Kreditbanken (42,7 Mill. ZA = 2,9 vH)
und die Staats- und Landesbanken (36,7 Mill. ZA = 2,5 vH). Außerdem spielte eine wichtige
Rolle als Geldgeber der Länder das Reich, welches den größten Teil der unter »öffentliche
Gläubiger« (202,1 Mill. AA == 13,6 vH) aufgeführten Beträge zur Verfügung stellte. Diese
Darlehen des Reichs an die Länder waren meist wieder zur Weiterleitung an dritte Empfänger
 bestimmt.
In den einzelnen Ländern wich die Zusammensetzung der Gläubiger von der dargestellten
durchschnittlichen Zusammensetzung zum Teil stark ab. Im größten Land, Preußen, verteilte
sich die gesamte Schuld nur auf drei Gläubigerarten: 210,0 Mill. ZA Auslandsschulden,
190,5 MiL AZ Inhaberpapiere und 129,3 Mill. AZ. öffentliche Gläubiger (Reichskredite).
Württemberg und Thüringen hatten keine Auslandsschulden, dafür waren in diesen beiden
Ländern die Inlandsinhaberpapiere (69,0 vH bzw. 71,2 vH) stärker an der Gesamtschuld
beteiligt. Die Staats- und Landesbanken wurden nur von Thüringen (14,2 Mill. AM)
und Hessen (3,1 Mill. AA) nennenswert in Anspruch genommen, während private Bankkredite
 vor allem von Bayern (30,0 Mill. Z./) und Baden (8,0 Mill. ZA) benutzt wurden.
Die Träger der Sozialversicherung kamen bei allen Ländern, außer Preußen, als Gläubiger
vor, am stärksten war ihr Anteil an der Gesamtverschuldung bei Württemberg mit rund
17,0 vH, am geringsten bei Thüringen mit 3,7 vH.
Bei den unter »übrige Länder« zusammengefaßten kleineren Ländern machte der Auslandskredit
 mit 35,2 Mill ZA weniger als ein Viertel des Gesamtbetrages der festgestellten Gläubiger
 aus, während auf die Inlandsgläubiger mehr als drei Viertel entfielen. Von den Inlandsgläubigern
 waren die Inhaberpapiere mit rd. 41,0 vH (62,0 Mill. ZA) an der Gesamtverschuldung
 beteiligt, was etwa dem Gesamtdurchschnitt der Länder entspricht. Der Anstaltskredit
 spielte bei den kleineren Ländern mit 35,4 Mill. AM = 23,5 vH im allgemeinen eine
weit größere Rolle als bei den größeren Staaten, und zwar traten bei den kleineren Ländern
neben den obengenannten Anstalten auch Hypothekenbanken sowie private Versicherungen
als Gläubiger auf.
            
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