Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Übersicht 55
Rohvermögen der beschränkt Steuerpflichtigen und Auslandsvermögen der unbeschränkt Steuer-Pflichtigen
 nach Vermögensarten in Reichsergebnissen der Jahre 1924, 1925 und 1927

Vermögensart

L. Landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches
 und gärtnerisches Vermögen

2. Betriebsvermögen ..

3. Grundvermögen ........

4. Ausschließlich im Ausland belegenes
landwirtschaftliches, usw. gewerbliches
 und Grundvermögen

5. Sonstiges Vermögen ...

6. Rohvermögen insgesamt ..

...

davon a) Natürliche Personen .....

b) Nichtnatürliche Personen

Jahr

1924
1925
1927

L924
„925
1927

1924
1925
1927

1924
1925
| 0927

1924
1925
1927

1924
1925
19927

1924
1925
1927

1924
1925
1927

Rohvermögen der beschränkt
 Steuerpflichtigen
 (Ausländer)

Pflichtige

Betrag
in1000 AA

3

4 052
3.327
3.725

179 924
78 345
94 932

2488
1.168
1 323

304 140
144 286
199 421

25 988
25 117
24.076

1 628 808
1 676 554
1 452 983

433
741

11318
9720

30 834
28 332
27 313

2 124 191
1 908 905
1 747 224

30 399
27 873
26 814

1 954 036
| 791 201
ı 576 536

435
459
499

170 155
117 704
170 688

Im Ausland belegenes
Rohvermögen unbeschränkt
 Steuerpflichtiger
 (Inländer)

a Betrag
Pflichtige in 1000 AM

5

439
418

12 344
19311

235
344

87 787
406 303

422
507

11 788
19 045

359

17 089

129 008
444 659

65 262
68 417

63 745
376 242

größere Rolle spielen als bei den natürlichen, ist im Gesamt durchschnitt der mittlere
 Steuersatz für die nichtnatürlichen Personen wesentlich höher als für die natürlichen
 (Übersicht 53).
Aus der Gruppierung ihrer Vermögen läßt sich bereits entnehmen, daß das Hauptbetätigungsfeld
 der nichtnatürlichen Personen die kapitalintensiven Wirtschaftszweige
sind. Eine Aufgliederung des Betriebsvermögens nach Wirtschaftszweigen zeigt denn
auch, daß die nichtnatürlichen Personen nach Pflichtigenzahl und Vermögensumme
vor allem in Wirtschaftszweigen wie Bergbau, Zuckerindustrie, Gas-, Wasser-, Elektrizitätsversorgung,
 Geld-, Bank-, Börsen- und Versicherungswesen stark vertreten sind.
Von den landwirtschaftlichen und ähnlichen Unternehmungen erscheinen als Pflichtige
mit Betriebsvermögen von vornherein nur die nichtnatürlichen Personen, da deren Vermögen
 ‚kraft Gesetzes als Betriebsvermögen gilt. In Wirtschaftszweigen, die vorwiegend
als Kleingewerbe betrieben werden, herrschen nach der Pflichtigenzahl wie nach dem
Vermögensanteil die natürlichen Personen vor, so besonders in der Bäckerei, Fleischerei,
Schuhmacherei. Gärtnerei sowie im Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe.
            
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