Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

— 401 — 
Nach dem Werte des Erbanfalls gliedert sich der Steuertarif für jede Steuerklasse in 
23 Stufen, und zwar beträgt die Erbschaftsteuer 
in der Steuerklasse 7 
I 
IV 
2 bis 15 vH 
4 « 25 » 
Ä 40 » 
50 » 
60 » 
Bei Erwerben im Werte von 100000 AM bzw. 1000 000.7. kommen an Erb- 
schaftsteuer zur Erhebung 
in der Steuerklasse I 
IT 
N 
Senne n0 40004 4,5 bzw. 9,5 vH 
km Bm em € 9 » 19 » 
‚000000404 13,5 » 28,5 » 
....0.4 18 » 38 » 
RER RER R ER HHG 54 Q4 » 44 ». 
Die höchsten Sätze werden bei Erwerben im Werte von mehr als 10 Mill. AM er. 
feicht. 
In den Steuerklassen I und II bleiben Erbanfälle von nicht mehr als 5000 AM steuer- 
(rei. In den übrigen Steuerklassen liegt die Freigrenze tiefer. Der Erwerb des Ehegatten 
isf steuerfrei, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld Kinder usw. leben. 
Nach den Ergebnissen der Statistik wurden im Jahre 1928 rd. 51 000 Steuerfälle von 
den Finanzämtern erledigt mit einem von Todes wegen bzw. durch Schenkung ange- 
lallenen Vermögenserwerb im Werte von 974,5 Mill. AA, Die auf Grund dieser Erwerbe 
lestgesetzte Erbschaftsteuer betrus rd. 63.5 Mill. AM. 
Übersicht 57 
Erwerb von Todes wegen und durch Schenkungen unter Lebenden nach Steuerklassen 
Veranlagung 1928 
Steuerklasse 
Ü 
1928 Summe .... 
1927 Summe ....| 
Erwerbsanfälle 
Zahl 
vH der 
Erwerbs- 
anfälle 
ns asarmdt 
31 139 
1087 
5633 
4381 
7 601 
50 841 100,00 
69 936 | = 
Vermögensanfall ! 
Wert des 
Erwerbs in 
1000 AM 
vH des 
Wertes 
insgesamt 
756 631 ‚7,64 
41.335 4,24 
84578 8,68 
48 555 4,98 
43 450 4,46 
974 549 100,00 
1089629 | — | 
Festgesetzte Steuer 
z vH der 
Betrag in festges. 
1000 AM Steuer 
ı insresamt 
34 133 53,75 
4072 6,41 
10.097 15,90 
6 803 10,71 
8 403 13,23 
63 508 100,00 
57 557 — 
Am Wichtigsten für das Gesamtergebnis der Erbschaftsbesteuerung ist die I. Steuer- 
<lasse (Ehegatten, Kinder und die den Kindern gleichgestellten Personen). Obwohl der 
Tarit gerade für diese Steuerklasse die geringste Anspannung zeigt (2 bis 15 vH), brachte 
lie Steuerklasse I 53,7 vH der gesamten Erbschaftsteuer auf, nämlich rd. 34 Mill. AM, 
Nächstdem lieferte die Steuerklasse III den höchsten Steuerbetrag. Sie trug zu dem 
SMeuerergebnis 10,1 Mill. ZA = 15,9 vH beir Ihr folgte die fünfte Steuerklasse, die 
3,4 Mill. 2.4 = 13,2 vH an Erbschaftsteuer zu tragen hatte. An vierter Stelle steht die 
"lerte Steuerklasse’mit 6,8 Mill. AM oder 10,7 vH, während die zweite Steuerklasse für 
das Ergebnis der Erbschaftsbesteuerung von geringster Bedeutung war; denn für die ihr 
‘gehörigen Steuerfälle wurde eine Erbschaftsteuer von nur 4,1 Mill. AM = 6,4 vH der 
5%Samten Erbschaftsteuer festvesetzt. 
inanzen und Steuern
	        
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