fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Der Kreis der erbschaftsteuerpflichtigen Erwerber ist im Vergleich zu der Regelung 
lurch das Vorkriegserbschaftsteuergesetz in dem Gesetz vom 22. August 1925 durch Ein- 
beziehung der Ehegatten, der Kinder, der Personen, denen die rechtliche Stellung ehe- 
licher Kinder zukommt und der Abkömmlinge von Kindern erweitert. Auch die Steuer- 
sätze sind höher, die Befreiungsvorschriften durch Ausdehnung der Steuerpflicht nach 
unten abgeschwächt. 
Nach dem Grad der Verwandtschaft der Erben zum Erblasser kamen in den beiden 
‘u vergleichenden Gesetzen folgende Klasseneinteilungen und Grundprozentsätze zur An- 
wendung. 
Erwerberklassen 
Chegatten. 2. 
Alnder: . 
1. Abkömmlinge 1.Grades (eheliche Kinder) ..... 
2, Die unehelichen Kinder der Mutter ........... 
3. Die vom Vater anerkannten unchelichen Kinder 
P rsonen, denen die rechtliche Stellung ehelicher 
Kinder zukommt .............00. 
An Kindes Statt angenommene Personen .......... 
Zingekindschaftete Personen, denen die rechtliche 
„Stellung ehelicher Kinder zukommt -............ 
Stiefkinder ............. 
\bkömmlinge der Kerr rn E ERBE 
\bkömmlinge der an Kindes Statt angenommenen 
„Personen. ...... 
Äültern ...... Seren 
Stiefeltern TEA 
Yoll- und halbbürtige Geschwister................. 
Yroßeltern und entferntere Voreltern ............0. 
\bkömmlinge 1. Grades von Geschwistern ‚........ 
\bkömmlinge 2. Grades von Geschwistern ......... 
Schwiegereltern . . . 
Schwiegerkinder KELEHE „8 
Teschwister der A 
Verschwägerte im 2. Grade der Seitenlinie ......... 
Übrige Erwerber. ....... 5 
Mändische Kircefeeneerrr 4014400 r Haar ken k Ent 
“Wendungen an kirchliche, mildtätige oder gemein- 
Nütziee Stiftungen oder zu solchen Zwecken ..... 
Nach dem Gesetz 
vom 3. Juni 1906 
und $4.des 
‚Gesetzes über 
Änderungen im 
Finanzwesen vom 
3. Iuli 1918 
Steuer- 
zlassea 
Grund- 
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Nach dem Gesetz 
vom 22, August 1925 
Steuer- 
klasse 
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Y Wenn Abkömmlinge lehen. stenerfrei. 
Die Steuersätze, die sich zur Zeit zwischen 2 und 60 vH des Erwerbswertes bewegen, 
Matten vor dem Kriege eine Spanne von 2 bis 25 vH. 
R Übersicht 62 stellt die Ergebnisse der Erbschaftsteuerveranlagungen 1914 und 1928 nach 
z.erberklassen dar. Gegenüber den Ergebnissen der Veranlagung 1928 fällt die hohe 
ahl der Veranlagungsfälle auf. 
ge bersicht 63 vergleicht die Ergebnisse der Veranlagungen 1914 und 1928 nach Wert-
	        
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