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Von der Reichsmonopolverwaltung wurden abgegeben:
Branntweinabsatz zum
Betriebsjahre
(Oktober
bis September)
regel-
mäßigen
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Dreis
besonders Essig- ———
ermäßigten branntwein- - davon
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] m ganzen ' für Motor
preis Dres | MS | branntwein |
allgemein ermäßigten |
Verkaufspreis
al Weingeist
Ausfuhr-
preis
im ganzen
8
2312 286
2424 160
2611 353
Der regelmäßige Verkaufspreis wurde nach Aufhebung der Gemeindegetränkesteuer
mit Wirkung vom 1. Juni 1927 von 430 AM auf 500 AM je hl Weingeist erhöht. In
Angleichung an diese Preisänderung wurde der besonders ermäßigte Verkaufspreis von
225. AM auf 250 AM heraufgesetzt. Der Essigbranntweinpreis betrug bis Ende Juli
1929 70 AM je hl Weingeist. Der allgemein ermäßigte Verkaufspreis wurde am 30. März
1928 von 30 AM auf 40 RM je hl Weingeist erhöht. Der Verkaufspreis für Motor-
branntwein belief sich 1926/27 auf 15 .AM; er wurde vom 1. Oktober 1927 ab auf
18.ZM je hl Weingeist festgesetzt. Die Reichskraftsprit G.m.b.H., die fast aus-
schließlich für den Bezug von Motorbranntwein in Frage kommt, hat jedoch für den ihr
gelieferten Alcohol absolutus vom 1. Juni 1928 an 20 AM und vom 1. Oktober 1928
an 22 AM gezahlt. Der Ausfuhrpreis hat bis zum 31. Dezember 1926 27 AM, von da
ab 38 AM je hl Weingeist betragen. Am 1. Juni 1929 ist der regelmäßige Verkaufs-
preis auf 600 A. je hl Weingeist, der besonders ermäßigte Verkaufspreis auf 330 AM
je hl Weingeist und der Motorbranntweinpreis auf 31 AA je hl Weingeist erhöht worden.
Der Essigbranntweinpreis betrug ab 1. August 1929 80 AM je hl Weingeist.
Von jedem Hektoliter Weingeist, für den der regelmäßige Verkaufspreis oder für den
regelmäßiger Branntweinaufschlag oder regelmäßiger Monopolausgleich entrichtet ist,
ist ein bestimmter Betrag, die sogenannte Hektolitereinnahme, als Reineinnahme an das
Reich abzuführen. Die Hektolitereinnahme betrug bis zum 31.Mai 1927 280 AM,
sodann bis zum 31. Mai 1929 330 AM und seitdem 400 AM je hl Weingeist. Von dem
zum besonders ermäßigten Verkaufspreis verwerteten Branntwein, der zur Herstellung
von Heilmitteln, Riech- und Schönheitsmitteln und Essenzen verwendet wird, war vom
Beginn des Betriebsjahres 1926/27 bis zum 31. Mai 1927 ein Betrag von 90 AM je hl
Weingeist als Reichseinnahme gemäß $ 92 Abs. 2 BMG. abzuführen; bei den Erhöhungen
des Preises auf 250 AM bzw. 330 AM wurde die Abgabe auf 100 AM bzw. 132 AM
je hl Weingeist festgesetzt. Alle Mengen, die zu den übrigen Verkaufspreisen verwertet
werden, sind abgabefrei.
Die zum regelmäßigen Verkaufspreis abgegebenen Mengen sind zum weitaus größten
Teil zu Trinkzwecken bestimmt; nur rd. 35 000 hl Weingeist wurden durchschnittlich in
den Betriebsjahren 1926/27 bis 1928/29 für Heilmittel, Riech- und Schönheitsmittel,
Essenzen und sonstige Zwecke abgesetzt.
Die Gesamteinfuhr von Trinkbranntwein, Sprit und Brennspiritus erreichte nach den
Ergebnissen der Handelsstatistik in den Rechnungsjahren 1926 bis 1928 47 769 dz,
34 102 dz und 34 202 dz im Werte von 3,86 Mill. AM bzw. 4,47 und 5,38 Mill. AM.
Ein sehr erheblicher Teil der Einfuhr entfiel auf den Spritveredelungsverkehr, nämlich
34 122 dz in 1926, 18 154 dz in 1927 und 17 468 dz in 1928. Die Einfuhr zollpflichtiger
Erzeugnisse bewegte sich in aufsteigender Richtung. Die verzollten Mengen und die Zoll-
erträge betrugen nach den Ergebnissen der Handelsstatistik:
1926/27 aeeeeeeeeee
(927/28 eeseereen
1928/99
695 124 51 892 144 027
663 134 | 52692 | 139 789
661 782 57 922 138 113
1 341 552
1 547 935
1729 039
167 472 79 691
179065 ° 20610
1 o77217 24 497
‚rent
Rechnungsjahre
Verzollte |
Menge
dz
Zollertrag
in.ZM
Betriebsjahre
Verzollte
Menge | Zollertrag
dz ın AM
A
98 ers
10.363 4 274 778
12 749 | 5 262 854
14.990 6 018 410
LI26/27 00000000000?
1927/28...)
[998/99
13 349 5417 611
11642 4 799 083
16 427 6 503 997