Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

— 482 —
Noch: Die Grund- und Gebäudesteuern

Land

Name der Steuer

Steuerobjekt

Mecklenburg-Schwerin .....

3rundsteuer

3ebauter und unbebauter Grundhesitz


Ildenburg ..........0.0.000.

Grundsteuer

Bebauter und unbebauter Grundbesitz

Bebauter Grundbesitz

ebäudesteuer

Braunschweig ............

ÖOrundsteuer

3Zebauter und unbebauter Grund:
besitz

Anhalt o..000000000000000

Grundwertsteuer
Gebäudesteuer
Grundsteuer

Bebauter!?) und unbebauter Grundbesitz

3Zebauter Grundbesitz
Unbebauter Grundbesitz

Bremen .....

Gebäudesteuer

Bebauter Grundbesitz

Lübeck e000eeee

3
Bebauter u. unbebauter Grund“
besitz

Grundsteuer

*) Für die ersten 10 000 AM 1,2 YT, für die nächsten 30 000 AA 1,8 vT, für die nächsten 60 000 .2.4 2,4 vT, für den Mehr
erhoben, je nachdem ob in der Gemeinde eigengenutzter oder fremdgenutzter bebauter Grundbesitz im Vordergrund steht
errichtet sind, ohne daß dem Gebäudeeigentümer das Erbbaurecht zusteht. -— *) Mit 4 vH anzunehmen. — °) D.. hei eine
vermögens um 11 vH ermäßigt zugrunde gelegt. — 7) Bei dauernd landwirtschaftlichen Zwecken dienenden Grundstücke?
zesamte Ertragswert um mehr als 5 vH hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt. Für rein gewerblich genutzte Gebäud®
versicherungswert unter Berücksichtigung der Abnutzung bzw. der gegenwärtige Gebäude- und Zubehörwert zugeschlagel:
wert von 50 000 bis 100 000.7.4 3,6 vT, bei einem Steuerwert über 100 000 AM 4,0 vT. — *}) Nämlich in Dargun, DassoWı
30 000 7.4 8,1 vT, für die nächsten 60 000 ZA 10,8 vT, für den Mehrbetrag 13,5 vT, — *) Für die ersten angefangenen 088
15 000.7 4,0 vT, für den Mehrbetrag 6,0 vT. — **) Wohngebäude mit einer Grundfläche von nicht mehr als 1500 am 817)
Steuerwert). — 1) Im Eingemeindungsgebiet und in den Landgemeinden nur zu 75 vH bzw. 50 vH bzw. 3312 vH arhobel-83



Noch: Übersicht 6

(Stand von 1929)

Zuschlagsberechtigte öffentliche
Körperschaften (soweit nichts besonderes
 vermerkt, werden die
Zuschläge in vH der Staatssteuer
erhoben}

Bemessungsgrundlage bzw.
Steuerwert

‚ährlicher Steuersatz des Staates
im Rechnungsjahr 1929

a
Einheitswert vom 1. Januar 192$

1. In den Städten und 9 größten °)
Landgemeinden bei Grundstücken
 bis zum Wert von
50002. 2,7 vT
bei den übrigen Grundstücken
 5.4 vT

”. In den anderen Landesteilen:
a) beiGrundstücken mit einem |
Gesamtwert für die Wirtschaftseinh.
 b.200000 AZ. :
Staffeltarif 1°) von 5,4 vT
bis 13,5 vT für die zweiten
100 000 AM
5) bei den übrigen Grundstüeken
 13.5 vT

Gemeinden

Xatasterreinertrag (= nachhaltiger,
 durchschn. J ahresertrag)
Xatastermietwert (= mittlerer
Jährlicher Mietwert)

15,12 vH

Gemeinden

6,95625 vH

inheitswert vom 1. Januar 1928

[. für zwangsbewirtschaftete
Grundstücke: 2,4 vH
». für den sonst. Grundbesitz:
Staffeltarif!!) von 2,8 vT bis
5vT für den 60000 AM
übersteigenden Teil des Steuer
wertes

Gemeinden und Kreisgemeindeverbände


Gemeiner Wert vom 1. Juli1914

;tufentarif 1?) + 80 vH Staatszuschlag
 ;
10 vH

Friedensmiete abzügl. 100 AA
Jährlicher Reinertrag
Kapitalwert (= gemeiner Wert
der Vorkriegszeit)

6 vH
95 vT

Gemeinden und Kreise

Semeiner Wert vom 1. Juli1914| 7 v7

trag 3,0 vD 2\ n: 5a 5 5 Ihaussteuer oder als Miethaussteuer
=) Tu? - —?) Die Haussteuer wird in den einzelnen Gemeinden entweder als Arealhaussteu:
Ya) Die Grundfläche von Gebäuden unterliegt jedoch der Grundsteuer, wenn die Gebäude auf fremdem Un En
eiee ar wert des steuerbaren Grundvermögens. — °) Dem Satz von 5,85 vT werden die Bionerwerin an Ed de
Wird äN die Stelle des gemeinen Wertes der Mittelwert von Ertrags- und gemeinem Wert, wenn nac| ala er ‚den
— 8) uf Antrag des Steuerpflichtigen dem gemeinen Wert des Grund und Bodens für die Gebäude en ra er
Klüt. Bei einem Steuerwert bis 20 000.2.4 2 vT, bei einem Steuerwert von 20 000 bis 50 000 wa - 64 Sr ie nehm
voll Z Lübtheen, Neukloster, Zarrentin, Gohlsdorf, Lankow und Ostorf, — *°) Für die ersten 10 000  rnfenen oder vollen
N 5000.24 2,8 vT, für die weiteren angefangenen oder vollen 10 000 A. 3,2 VT, für die weiteren ange ni Is 200.000 2.8
Nder Örundwertsteuer befreit. — 12) Von 1.5 vT (bei3 000 AZ. Steuerwert) ansteigend bis auf 5 vT (bei mehr als
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.