fullscreen: Lage und Entwicklung der landwirtschaftlichen Grossbetriebe in den östlichen Landesteilen

Es sind Betriebe mit einer für pommersche Verhältnisse ansehn- 
lichen Rente, die freilich nicht in allen Fällen die Höhe der für 
Pacht und Zinsen erforderlichen Leistungen erreicht. Der Betrieb 
in der Bonitätsgruppe I hat entsprechend seiner geringen Ver- 
schuldung einen niedrigen Zinsendienst und ist bei der ansehnlichen 
Rente ein ausgesprochener Überschußbetrieb. 
Das gleiche gilt für den Betrieb der Gruppe II. In Gruppe 111 
wird die Tendenz schon ungünstiger. Unter den 9 Betrieben sind 
6 Wirtschaften, bei denen die Rente geringer ist als die Erfordernisse 
für Kapitaldienst und Privataufwendungen. Aber trotz der sehr 
ansehnlichen Verschuldung der Bonitätsgruppe III sind 3 Betriebe 
in der Lage, Überschüsse über Pacht- und Zinsendienst hinaus ab- 
zuwerfen — die aufgenommenen Kredite sind also offenbar zweck- 
mäßig verwendet worden. 
Eindrucksvoller noch gestaltet sich das Bild bei den Betrieben 
der Gruppe V. Trotz der hohen Verschuldung und den daraus 
resultierenden Zinsquoten sind auch unter diesen noch 4 Wirtschaften, 
die in der Lage sind, die Lasten zu tragen — es handelt sich meist 
um solche Betriebe, die in Verkennung der Deflationserfordernisse zu- 
nächst erhebliche Schulden gemacht, diese Entwicklung aber beizeiten 
abgestoppt und die Kredite zum großen Teil wirtschaftlichen und 
konjunkturgerechten Zwecken nutzbar gemacht haben. 
Besonders erwähnenswert ist die verhältnismäßig hohe Anzahl 
von Überschußbetrieben in den Bonitätsgruppen IV und V bei der 
höchsten Rentenstufe mit über 100 RM/ha. Von 30 Betrieben der 
Bonitätsgruppe IV sind nur 9 Zuschußbetriebe, und auch von den 
25 Betrieben der Gruppe V können 14 die Lasten aufbringen. Das 
zuvor über die hochverschuldeten Betriebe der Rentengruppe „61 bis 
80 RM/ha‘‘ Dargelegte findet in verstärktem Maße auf diese 
Kategorie Anwendung. 
Aus diesen Zahlen kann nicht etwa geschlossen werden, daß 
die hohen Renten in den besseren Bonitätsgruppen I, II und II 
seltener vorkommen: Das Ortstaxwesen konzentriert sich auf die höher 
verschuldeten Betriebe, während in den oberen Bonitätsgruppen 
Besichtigungen sehr viel seltener sind. Es ergibt sich vielmehr fol- 
gendes: Die Begründung von Überschuldungen mit „Fehl- 
investitionen‘‘ besteht in zahlreichen Fällen zu Recht. Wirt- 
schaftliche Investitionen können zwar in vielen Fällen eine 
Mehrung der Zinslast zur Folge haben, der die Mehrrente nicht ent- 
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