Frankreich
Nachgeordnete | St x
aatliche Bezirksverwaltun
Verwaltungseinhsiten g
Noch: Staatliche Bezirksverwaltung und
aa
37 987 Gemeinden
Li, Bürgermeister (maire)
Hauptaufgaben als Staatsorgan: Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft in Sachen der Kriminalpolizei
Organ der Police g&n6rale im Gegensatz zur Police municipale, die gemeindliche Auftragsangeleger
heit ist: ferner Standesbeamter und Wahlbehörde
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Frankreich
nachgeordnete Gebietskörperschaften
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Selbstverwaltung
"Organe Aufgaben
Beschlußfassung: Gemeinderat (Conseil muni-
cipal), direkte Wahl, 12 bis 36 Mitglieder,
Mandatsdauer 4 Jahre; Beschlüsse unterliegen
dem Einspruch oder der Genehmigung des
Präfekten oder Präsidenten
Oblirzratarisch:
1. Allgemeine Verwaltung: Mitwirkung bei der Durchführung alle;
staatlichen Gesetze, Verordnungen usw. Durchführung und Kosten: der
gemeindeweise abgehaltenen Wahlen, Volks- und Berufszählungen usw.
Kosten der Standesamtsverwaltung; Unterhalt und Bau der gemeindlichen
Gebäude, Mitwirkung bei gewissen Militärangelegenheiten
7 erwaltung: Bürgermeister (maire) und Bei-
geordnete (adjoints), gewählt vom Gemeinde-
Tat; suspendierbar durch Dekret des Präsi-
denten; Ehrenbeamte
2 Polizei und Rechtspflege: Die Polizeiverwaltung (Police munici-
pale) und das Recht des Erlasses von Polizeiverordnungen wird vom Maire
als staatliche Auftragsangelegenheit ausgeübt; sie erstreckt sich auf:
a) Eigentliche Polizei (Police proprement dite), Sicherheits-, Ordnungs-,
Gesundheitspolizei usw.),
b) Straßenpolizei (Police de voirie urbaine): Straßen- und Baupolizei,
ce) Landwirtschaftliche Polizei (Police rurale), Seuchen-, Erntepolizei,
Polizei der nicht schiflbaren Gewässer usw.,
d) Wegepolizei außerhalb des Weichbildes der Gemeinden (Police vicinale);
Unterhalt der friedensrichterlichen Gebäude; Kosten der Arbeitsgerichte
"Conseil de prud’hommes)
Verwaltungsstab: In kleineren Gemeinden
gewöhnlich 4 Büros:
1. Sekretariat
2. Standesamt, (l’6tat civil}
. Polizeiverwaltung, an der Spitze der uni
formierten Sicherheitspolizei der Polizei
kommissar, obligatorisch in Gemeinden übeı
5000 Einwohner, ernannt vom Präfekten
2. Gemeindliche Polizeiorgane, besonders Polizeikommissare
3, Eine staatliche Polizeiverwaltung besteht in einigen Städten, vgl. oben Ministorium des Innern
‘. Militärbüro
In größerenStädten darüber hinaus besonders:
> Der Kämmerer und gerebenenfalle ein Vor-
Stand des Oetroi-Büros; Kämmerer in größeren
Städten eigener receveur, sonst Geschäfte
Aurch staatlichen Steuerbeamten
‘. Hypgienebtiro (in Städten über 20000 Ein-
Wohner) mit besonderer Kommission
’. Wohlfahrtsamt (bureau d’assistance mit be-
Sonderer Kommission),oft auch Wohnungsamt
8. Tiefbau-, Hochbauämter
ÄArmenpflegeeinrichtungen, Krankenanstalten
und Versorgungsheime (bureau de bienfais-
06, hospital, hospice) sind selbständige
Yon besonderen Kommissionen verwaltet
Körperschaften mit besonderen Einnahme
Quellen, Die Gemeindeverwaltung ist in der
Kommission (Vorsitz: Bürgermeister) ver“
treten, Bestimmte gemeindliche Steuer
4uellen bzw, gemeindliche Vermögenserträg-
Nlese stehen laut Gesetz diesen Anstalten
zur Verfügung.
9 Öffentliche Betriebe sind wenig zahlreich.
Meist mit gemeindlichem Zuschuß oder gegen
bestimmte gemeindliche Gewinnbeteiligung
%n Konzessionäre vergeben, Das gleiche
8ilt von Straßenreinigung und Ausführung
der Meisten öffentlichen Arbeiten
Bildungswesen: Volksschulunterricht; Errichtung und Unterhaltung der
Gebäude von Elementarschulen in Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern
unter Kostenbeteiligung des Staates. Zahlung von Wohnungsgeld an Un-
terrichtspersonal. Höhere Schulen: Bau und Unterhalt der Gebäude in
Städten über 6 000 Einwohner und Departementshauptstädten. Garantie
der Lehrergehälter für mindestens fünf Jahre, Fachschulen unter staatlicher
Subventionierung unter bestimmten Bedingungen obligatorisch, ebenso
Fortbildungsschulen
Wohlfahrtswesen: Durchführung der in Leitung und Kontrolle als De-
partementsaufgaben anzusehenden einzelnen Zweige der wirtschaftlichen,
sozialen u. Gesundheitsfürsorge in der Gemeinde unter Beteiligung an den
Kosten, Besondere ärztliche Untersuchungsstellen, wenn die Zahl der
Verstorbenen in 5 Jahren die durchschnittliche Sterblichkeitsziffer Frank-
reichs überschreitet, Subventionen von Kommunen und Departements;
allgemeiner Gesundheitsdienst, Maßnahmen gegen ansteckende Krankheiten;
Arbeitsnachweise
5. Wirtschaft und Verkehr: Bau und Unterhalt der nicht Hauptverbin-
dungswege darstellenden Gemeindestraßen und -wege. Kostenbeteiligung
an den Hauptverbindungsstraßen, Baupolizei in Städten über 40 000
Einwohner obligatorisch. Aufstellung von Fluchtlinienplänen. Durchführung
von Meliorationen, Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung, meist unter
Subventionierung des Staates
6, Finanz- und Steuerverwaltung: vgl. unter Organe
7. Anlage von Friedhöfen
Fakultativ:
[nnerhalb weit gezogener gesetzlicher Grenzen Ausgaben zulässig; besonders
Straßenpflasterung, Straßenreinigung, Parkanlagen, Waschhäuser, Feuerwehr,
Subventionen an Wohlfahrtesanstalten, Subventionen für Bau von billigen
Wohnungen, Subventionen für Siedlungen