Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

— 693 —
b. Die Steuern vom Geschäftsumsatz‘)
Objektive Steuerpflicht (Steuerobjekte)

Übertragungen im

Land

Frankreich

Belgien

Italien

Österreich

Lieferungen |

ä

Xobilien, Immobilien
 sowie
Rechte

ı Nur Mobilien

Mobilien, Immobilien
 sowie
Rechte

Alle körperlichen
beweglichen Sachen
 außer Geld

Inlandsverkehr

Leistungen

Der Kommissionäre,
 Vermittler,
Banken, Geldwechsler;
 Dienstund
 Sachvermietung


Der freien Berufe,
Makler und Handelsbeauftragten

außer den Waren-,
 Beförderungs-
 und Zollkommissionären;

Leistungen auf
Grund von Werkverträgen,
 von
Mietverträgen
über bewegliche
Sachen und Safes,
 auf Grund
von Transportverträgen
 und
Verträgen, die
sich auf mit
dem Transport
zusammenhängende
 Leistun:
yen beziehen

Der Kommissionäre


Jede entgeltliche
Dienstleistung

Eigenverbrauch

Entnahme von
Gegenständen
aus dem eigenen
Betriebe zur Verwendung
 außerhalb
 der gewerblichen
 oder beruflichen
 Tätigkeit


Einfuhr

Reine Einfuhr

Reine Einfuhr

Reine Einfuhr

Reine Einfuhr

Auslandsverkehr

Ausfuhr

b

Antiquitäten, Raritäten,
 Sammlungen,
 Gemälde,
 Skulpturen,
Radierungen und
Stiche

Durehfe}-Aktiver

 Veredelungaver-



1} Das britische Steuerrecht kennt keine allzemeine Geschäftsumsatzsteuer.
            
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