Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Noch: Übersicht 15 
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Noch: Die Börsenumsatzsteuern 
Steuerobjekt Steuerbefreiungen Tarif 
Sofern das Entgelt der Wertpapiere oder 
markifähigen Sicherheiten übörsteigt V 
€ 
Land 
3. Großbritannien 
Schlußnoten, die sich auf den 
Kauf oder Verkauf von Wert- 
»apieren oder marktfähigen 
Sicherheiten beziehen. Der 
auf einer Schlußnote angege- 
bene Verkauf oder Kauf ver- 
schiedener Arten von Wertpa- 
pieren gilt als besonderes 
Geschäft, das gesondert zu 
versteuern ist, 
5 £ bis 100 £ 
100, — 500 ,, 
500 , — 000 ,, 
1000 ,, — 500 ,, 
500, — 7500 
500 „„ — "000 ,, 6 
“000 ,, — 7500 8 
500 ,, — „7000 ,, 10 
)000 ,, — 12500 ,, 12 
500 „ — 15000 ,, 14 6 
5000 ,, — 17500 ,, 16 0 
7500 ,, — 20000 ,, 18 0 
20.000 £ und darüber 1 0 9 
die Stempelabgabe beträgt jedoch nur die 
Hälfte der Abgabe, wenn es sich um eine 
„double option‘ handelt, d. h., wenn man 
sich das Recht vorbehält, an einem ge- 
wissen Termin die betreffenden Effekten 
zu einem bestimmten Preise nach Belieben 
antwader zu liefern oder zu beziehen. 
4. Italien 
;chlußnoten, die sich auf den 
Kauf oder Verkauf von Wert- 
papieren per Kasse oder auf 
Termin beziehen. 
i. Bei Kassa- und Terminge- 
schäften zwischen Personen, 
die an öffentlichen Märkten 
handeln dürfen 
bei Kassageschäften 
a) direkt zwischen Kontra- 
henten ........ 120 
b) zwischen Banken und 
Privaten ....... 0,60 „ 
2) durch Vermittlung zuge- 
JassenerPersonen(Makler) 0,60 ‚,, 
bei Termingeschäften 
a) direkt zwischen Kontra- 
hentan ......,. 240 , 
b) zwischen Banken und 
Privaten ....... 1,20 
bei Reportgeschäften bis zu 
40 Tagen 
A) direkt zwischen Kontra- 
henten ........ 600 
b) direkt zwischen zugelas- 
genen Personen (Makler) 0,50 ,, 
©) durch Vermittlung zuge- 
JassenerPersonen(Makler) 3,00 ,, 
Die Steuersätze betragen bei Kassage- 
schäften über Staatsanleihen die Hälfte 
Aar vocawöähnlirhen Stanarsätrea 
5. Österreich 
Der Umsatz von Effekten 
(Wertpapieren) innerhalb oder 
außerhalb einer inländischen 
Börse. 
I. Der Umsatz der Schuld- 
verschreibungen der öster- 
reichischen Kriegsanleihen 
sowie der _deutsch-öster- 
reichischen Staatsanleihen; 
die Ausgabe neuer Wert- 
papiere durch deren Aus- 
steller an den ersten Er- 
werber und der Umtausch 
von zur Konvertierung ge- 
langenden Wertpapieren ge- 
gen die neuen Stücke; 
lie Übertragung neu bege- 
5ener, von einem Syndikat 
(Konsortium) als ersten Neh- 
ner erworbenen Wertpa- 
»%ere an seine Mitglieder 
:Syndikatteilnehmer, Kon- 
;orten), soweit der Abschluß 
des Syndikatvertrages dem 
Abschlusse des Bemessungs- 
vertrages zeitlich vorangeht 
ınd die Übertragung zum 
Anschaffungspreise statt- 
Endet; 
alle außerhalb der Börse 
geschlossenen Umsatzge- 
;chäfte (mit Ausnahme der 
Vorschuß- und Kostge- 
;chäfte), sofern hierbei kein 
Kaufmann, der gewerbs- 
mäßig den Effektenhandel 
betreibt, tätig ist. 
L 
Bei Umsätzen von Dividendenpapieren, 
Prämienschuldverschreibungen und zahl“ 
reichen. anderen festverzinslichen Schuld- 
verschreibungen 4 ,g für 100 S des Preises; 
bei Geschäften mit Schuldverschreibungen 
des Bundes, der Länder, Bezirke und Ge“ 
meinden und mit gewissen, diesen Schuld- 
verschreibungen gleichzustellenden Wert- 
papieren 0,3 g je 100 S des Preises; 
bei Geschäften mit anderen Wertpapieren 
0,7 g des Preises; 
bei Prämiengeschäften jeweils das doP“ 
Delte der Sätze unter 1 bis 2. 
2 
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