Noch: Übersicht 15
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Noch: Die Börsenumsatzsteuern
Steuerobjekt Steuerbefreiungen Tarif
Sofern das Entgelt der Wertpapiere oder
markifähigen Sicherheiten übörsteigt V
€
Land
3. Großbritannien
Schlußnoten, die sich auf den
Kauf oder Verkauf von Wert-
»apieren oder marktfähigen
Sicherheiten beziehen. Der
auf einer Schlußnote angege-
bene Verkauf oder Kauf ver-
schiedener Arten von Wertpa-
pieren gilt als besonderes
Geschäft, das gesondert zu
versteuern ist,
5 £ bis 100 £
100, — 500 ,,
500 , — 000 ,,
1000 ,, — 500 ,,
500, — 7500
500 „„ — "000 ,, 6
“000 ,, — 7500 8
500 ,, — „7000 ,, 10
)000 ,, — 12500 ,, 12
500 „ — 15000 ,, 14 6
5000 ,, — 17500 ,, 16 0
7500 ,, — 20000 ,, 18 0
20.000 £ und darüber 1 0 9
die Stempelabgabe beträgt jedoch nur die
Hälfte der Abgabe, wenn es sich um eine
„double option‘ handelt, d. h., wenn man
sich das Recht vorbehält, an einem ge-
wissen Termin die betreffenden Effekten
zu einem bestimmten Preise nach Belieben
antwader zu liefern oder zu beziehen.
4. Italien
;chlußnoten, die sich auf den
Kauf oder Verkauf von Wert-
papieren per Kasse oder auf
Termin beziehen.
i. Bei Kassa- und Terminge-
schäften zwischen Personen,
die an öffentlichen Märkten
handeln dürfen
bei Kassageschäften
a) direkt zwischen Kontra-
henten ........ 120
b) zwischen Banken und
Privaten ....... 0,60 „
2) durch Vermittlung zuge-
JassenerPersonen(Makler) 0,60 ‚,,
bei Termingeschäften
a) direkt zwischen Kontra-
hentan ......,. 240 ,
b) zwischen Banken und
Privaten ....... 1,20
bei Reportgeschäften bis zu
40 Tagen
A) direkt zwischen Kontra-
henten ........ 600
b) direkt zwischen zugelas-
genen Personen (Makler) 0,50 ,,
©) durch Vermittlung zuge-
JassenerPersonen(Makler) 3,00 ,,
Die Steuersätze betragen bei Kassage-
schäften über Staatsanleihen die Hälfte
Aar vocawöähnlirhen Stanarsätrea
5. Österreich
Der Umsatz von Effekten
(Wertpapieren) innerhalb oder
außerhalb einer inländischen
Börse.
I. Der Umsatz der Schuld-
verschreibungen der öster-
reichischen Kriegsanleihen
sowie der _deutsch-öster-
reichischen Staatsanleihen;
die Ausgabe neuer Wert-
papiere durch deren Aus-
steller an den ersten Er-
werber und der Umtausch
von zur Konvertierung ge-
langenden Wertpapieren ge-
gen die neuen Stücke;
lie Übertragung neu bege-
5ener, von einem Syndikat
(Konsortium) als ersten Neh-
ner erworbenen Wertpa-
»%ere an seine Mitglieder
:Syndikatteilnehmer, Kon-
;orten), soweit der Abschluß
des Syndikatvertrages dem
Abschlusse des Bemessungs-
vertrages zeitlich vorangeht
ınd die Übertragung zum
Anschaffungspreise statt-
Endet;
alle außerhalb der Börse
geschlossenen Umsatzge-
;chäfte (mit Ausnahme der
Vorschuß- und Kostge-
;chäfte), sofern hierbei kein
Kaufmann, der gewerbs-
mäßig den Effektenhandel
betreibt, tätig ist.
L
Bei Umsätzen von Dividendenpapieren,
Prämienschuldverschreibungen und zahl“
reichen. anderen festverzinslichen Schuld-
verschreibungen 4 ,g für 100 S des Preises;
bei Geschäften mit Schuldverschreibungen
des Bundes, der Länder, Bezirke und Ge“
meinden und mit gewissen, diesen Schuld-
verschreibungen gleichzustellenden Wert-
papieren 0,3 g je 100 S des Preises;
bei Geschäften mit anderen Wertpapieren
0,7 g des Preises;
bei Prämiengeschäften jeweils das doP“
Delte der Sätze unter 1 bis 2.
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