— 794 -
angenommen, der Finanzbedarf Wiens als Land verhielte sich zum Finanzbedarf Wiens als
Gemeinde wie der Finanzbedarf der übrigen österreichischen Länder zum Finanzbedarf der
ibrigen Gemeinden,
Stellt man die auf dieser Grundlage gewonnenen Ziffern einander gegenüber, dann tritt die
Struktur der Verteilung des Finanzbedarfs verhältnismäßig klar hervor. Die Verteilung wird
sowohl nach der Lastenverteilung (vor Durchführung des ausgabebedingten Lastenausgleichs)
wie nach der letzten Verwendung (nach Durchführung des ausgabebedingten Lastenaus-
yleichs) dargestellt.
Die Verteilung des Finanzbedarfs nach Gebietskörperschaften
Vereinigte Staaten
Österreich
Schweiz
Gebietskörperschaft
ın vH des Gesamt-
finanzbedaris
in vH des Gesamt-
finanzbedarfs
in vH des Gesamt-
finanzbedarfs
nach der nach der
Lasten- letzten
verteilung | Verwendung
nach der
Lasten-
verteilung
nach der
letzten
Verwendung
nach der
Lasten-
zerteilung
nach der
letzten
Verwendung
BÜRO a Kr
Gliedstaaten ..........
Gemeinden ‚..........
Summe.... |
49,7 48,9 | 24,3 207 32,2 31,1
21,9 226 | 39,2 39,0 | 15,8 14,9
28,4 28,5 36,5 40,3 52,0 54,0
100,0 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0
Zunächst zeigt sich, wenn man die Steuerüberweisungen nicht in die Betrachtung ein-
vezicht, daß die Betätigung des Lastenausgleichs im Endergebnis keine sehr abweichende
Verteilungsstruktur begründet.
In den Vereinigten Staaten zeigt sich das Überwiegen der gemeindlichen Finanzwirtschaft
in einem die europäischen Bundesstaaten weitaus übersteigenden Verhältnis. Mehr als die
Hälfte der gesamten öffentlichen Ausgaben wird von den Gemeinden und Gemeindeverbänden
getätigt, wobei ein verhältnismäßig geringer Teil durch staatliche Kostenbeiträge und
Subventionen gedeckt wird. In den übrigen Anteil teilen sich Bund und Staaten so, daß auf
den Bund immerhin ein etwa doppelt so großer Anteil entfällt. In Österreich haben wie in
den U. S. A. dagegen die Gliedstaaten den schwächsten Finanzbedarf aufzuweisen; er ist
allerdings trotzdem immer noch höher als der Staatsanteil in den Vereinigten Staaten. Der
Bund bestreitet nahezu die Hälfte der gesamten öffentlichen Ausgaben und steht damit weit
über dem Niveau des Zentralstaates in der Schweiz und den Vereinigten Staaten. Die Gemein-
den nehmen unter allen Staaten mit etwa 28 vH die schwächste Stellung ein; ihr Anteil am
yesamten Finanzbedarf liegt jedoch nicht unbedeutend über dem der österreichischen Länder.
In der Schweiz halten sich Kantone und Gemeinden mit 36,5 bzw. 40,3 vH nahezu das
Gleichgewicht und lassen dem Bund nur einen geringen Entfaltungsraum.
Der Lastenausgleich im Verhältnis zwischen Gliedstaat und Bund spielt hier die größte
Rolle. Die gesamten Bundesbeiträge an die Kantone beliefen sich im Jahre 1926 auf etwa
25 Mill. ZA. Sie machten 14,7 vH der gesamten Bundesausgaben aus — wenn man die
Bundessteuerüberweisungen an Kantone nicht als Bundesausgaben rechnet — und deckten
etwa 10 vH der Lasten der eigenen Ausgaben der Kantone (ausschließlich ihrer Überweisungen
an die Gemeinden).
Der Hauptanteil von den gesamten Bundesbeiträgen entfällt an erster Stelle auf die
Förderung der Landwirtschaft und an zweiter Stelle auf die soziale Fürsorge. Sie nehmen
zusammen fast */, der gesamten auf die Kantone verteilbaren Bundessubventionen 1.w.5, in An-
spruch. Den höchsten Anteil an den Bundesausgaben für einen bestimmten Ausgabezweck
beanspruchen die landwirtschaftlichen Subventionen (fast 100 vH). Es folgen die Bundes-
beiträge für Handel und Industrie (etwa 80 vH) und weiterhin jene für die verschiedenen
öffentlichen Arbeiten der Kantone, die etwa 50 vH ‘der entsprechenden Bundesausgaben
erfordern. Es wird durch diese Ziffern deutlich. daß die eigenen Ausgaben des Bundes-