Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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angenommen, der Finanzbedarf Wiens als Land verhielte sich zum Finanzbedarf Wiens als 
Gemeinde wie der Finanzbedarf der übrigen österreichischen Länder zum Finanzbedarf der 
ibrigen Gemeinden, 
Stellt man die auf dieser Grundlage gewonnenen Ziffern einander gegenüber, dann tritt die 
Struktur der Verteilung des Finanzbedarfs verhältnismäßig klar hervor. Die Verteilung wird 
sowohl nach der Lastenverteilung (vor Durchführung des ausgabebedingten Lastenausgleichs) 
wie nach der letzten Verwendung (nach Durchführung des ausgabebedingten Lastenaus- 
yleichs) dargestellt. 
Die Verteilung des Finanzbedarfs nach Gebietskörperschaften 
Vereinigte Staaten 
Österreich 
Schweiz 
Gebietskörperschaft 
ın vH des Gesamt- 
finanzbedaris 
in vH des Gesamt- 
finanzbedarfs 
in vH des Gesamt- 
finanzbedarfs 
nach der nach der 
Lasten- letzten 
verteilung | Verwendung 
nach der 
Lasten- 
verteilung 
nach der 
letzten 
Verwendung 
nach der 
Lasten- 
zerteilung 
nach der 
letzten 
Verwendung 
BÜRO a Kr 
Gliedstaaten .......... 
Gemeinden ‚.......... 
Summe.... | 
49,7 48,9 | 24,3 207 32,2 31,1 
21,9 226 | 39,2 39,0 | 15,8 14,9 
28,4 28,5 36,5 40,3 52,0 54,0 
100,0 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0 
Zunächst zeigt sich, wenn man die Steuerüberweisungen nicht in die Betrachtung ein- 
vezicht, daß die Betätigung des Lastenausgleichs im Endergebnis keine sehr abweichende 
Verteilungsstruktur begründet. 
In den Vereinigten Staaten zeigt sich das Überwiegen der gemeindlichen Finanzwirtschaft 
in einem die europäischen Bundesstaaten weitaus übersteigenden Verhältnis. Mehr als die 
Hälfte der gesamten öffentlichen Ausgaben wird von den Gemeinden und Gemeindeverbänden 
getätigt, wobei ein verhältnismäßig geringer Teil durch staatliche Kostenbeiträge und 
Subventionen gedeckt wird. In den übrigen Anteil teilen sich Bund und Staaten so, daß auf 
den Bund immerhin ein etwa doppelt so großer Anteil entfällt. In Österreich haben wie in 
den U. S. A. dagegen die Gliedstaaten den schwächsten Finanzbedarf aufzuweisen; er ist 
allerdings trotzdem immer noch höher als der Staatsanteil in den Vereinigten Staaten. Der 
Bund bestreitet nahezu die Hälfte der gesamten öffentlichen Ausgaben und steht damit weit 
über dem Niveau des Zentralstaates in der Schweiz und den Vereinigten Staaten. Die Gemein- 
den nehmen unter allen Staaten mit etwa 28 vH die schwächste Stellung ein; ihr Anteil am 
yesamten Finanzbedarf liegt jedoch nicht unbedeutend über dem der österreichischen Länder. 
In der Schweiz halten sich Kantone und Gemeinden mit 36,5 bzw. 40,3 vH nahezu das 
Gleichgewicht und lassen dem Bund nur einen geringen Entfaltungsraum. 
Der Lastenausgleich im Verhältnis zwischen Gliedstaat und Bund spielt hier die größte 
Rolle. Die gesamten Bundesbeiträge an die Kantone beliefen sich im Jahre 1926 auf etwa 
25 Mill. ZA. Sie machten 14,7 vH der gesamten Bundesausgaben aus — wenn man die 
Bundessteuerüberweisungen an Kantone nicht als Bundesausgaben rechnet — und deckten 
etwa 10 vH der Lasten der eigenen Ausgaben der Kantone (ausschließlich ihrer Überweisungen 
an die Gemeinden). 
Der Hauptanteil von den gesamten Bundesbeiträgen entfällt an erster Stelle auf die 
Förderung der Landwirtschaft und an zweiter Stelle auf die soziale Fürsorge. Sie nehmen 
zusammen fast */, der gesamten auf die Kantone verteilbaren Bundessubventionen 1.w.5, in An- 
spruch. Den höchsten Anteil an den Bundesausgaben für einen bestimmten Ausgabezweck 
beanspruchen die landwirtschaftlichen Subventionen (fast 100 vH). Es folgen die Bundes- 
beiträge für Handel und Industrie (etwa 80 vH) und weiterhin jene für die verschiedenen 
öffentlichen Arbeiten der Kantone, die etwa 50 vH ‘der entsprechenden Bundesausgaben 
erfordern. Es wird durch diese Ziffern deutlich. daß die eigenen Ausgaben des Bundes-
	        
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