Noch: Übersicht 28
Noch: Wegesteuern und Wegevorausleistungen in den Rechnungsjahren
1925/26 bis 1927/28
8
Land
Wegesteuern und
Wegevorausleistungen
Vorausleistungen
Wegesteuer (Zugtiersteuer)
2 T
Beteilieta
Körperschaften
Bemerkungen
Schaumburg-Lippe
Hamburg
Land, Kreise, Gemein
den
Land, Gemeinden
in Geltung bis 31. 3.1926
Die Gemeinden einschließlich
der Stadt Hamburg erhalten
das örtliche Aufkommen
Die Stadt Bremen, der Kreis
und die Hafenstädte erhalten
das örtliche Aufkommen
{In Geltung bis 31. 3. 1926
Bremen
Fahrzeugsteuer (Zug- | Land, Kreis, Hafentiersteuer)
städte
Fahrzeugsteuer | Land
Lübeck
In der Nachkriegszeit hat sich gegenüber der Vorkriegszeit allgemein eine Verschiebung der
Wegebaulast vom kleineren auf den größeren Lastenträger vollzogen. So ist in Preußen eine
zrößere Anzahl von Kreisstraßen auf die Provinzen übernommen worden; in Hessen sind
am 1. April 1927 alle Kreisstraßen in Provinzialstraßen umgewandelt worden; in Mecklenourg-Schwerin
ist die Unterhaltungslast für Nebenchausseen den Ämtern übertragen; in
Sachsen und Württemberg beteiligen sich die Bezirksverbände bzw. Amtskörperschaften am
Bau und an der Unterhaltung von Kommunikationswegen bzw. Nachbarschaftsstraßen.
Als spezielle Deckungsmittel der Wegebaukosten wurden vor dem Kriege zum Teil Wege- und
Shausseegelder erhoben. Außerdem kommen die in einigen Ländern noch bestehenden Verpflichtungen
der Gemeindeangehörigen zur Leistung von Hand- und Spanndiensten sowie
‘hauptsächlich für Ortsstraßen) Anliegerbeiträge in Betracht. Von denjenigen, die eine Straße
ın erhöhtem Ausmaße benutzen, werden, seit dem Kriege in erweitertem Umfange, sogenannte
Wegevorausleistungen erhoben. Diese dürfen seit 1926, die Brückengelder seit 1927 von
Übersicht 29
EEE Der Zuschußbedarf des Verkehrswesens (Wegebau und- unterhaltung,
Wasserstraßen u. dgl.) im Reich, in den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) und Hansestädten
Rachnungs-
1918/14
1925/26
1926/27 |
1997/98 |
Rechıungs-
‚913/14
‚925/26
‚926/27
927/28 |
Peich
Länder
Gemeinden
(Gemeindeverbände) a
in
Mil.
bzw.
RM |
e Kopf
der Be-/ölkerung
A bzw.
AM
Anteil
am Zuschußbe-
sämtl.
Verwaltungs-
in
vH
& je Kopf
MM der Be-MilL.X
w zölkerung
zn | AM Dow.
0 RM
Anteil
am Zuschußbe-
|
larf sämtl.
Verwaltungs-
in
HH
in
Mill.
bzw.
RM
je Kopf
der Bevölkerung
M bzw.
RM
Anteil
am Zuschußbe-
sämtl.
Verwaltungs-
in
vH
48,2 0,83 42 2 „al
‚57,8 2,53 3,3 95,0 1,56
35,4 2,17 2,2 95,7 | 1,57
79.9 288 26 109.8 VB
2 318,9 „66 1,2
3,5 547,4 9,01 14,1
a | 564,4 9,28 13,0
3.2 656.3 10.80 14.0
Hansestädte
Insgesamt
Yan dem Betrag in Sp. 18
entfallen in vH
Anteil
; am Zuoc
Kopf zschußbeder
Be- darf
völkerung: sämtl.
A bzw. | nn
AM zweige in
AT
Anteil
i am Zu-6
Kopf achußbeder
Be- { darf
völkerung | sämtl.
A ba. walk
AM »weige in
AT
auf die
in
MillL.A
bzw.
AM
in
Til
DZW.
RM
zuf
das
Raich
Länder
Gemeinden
(Gemeinde-
Hansestädte
23,1
36,3
36,2
33,7 |
16,18
22,41
22,37
20.82
12,6
11,5
10,5
8,6
469,5
336,6
331,7
979,8 |
8,12
13,41
13,33
15,70 |
4,6 10,3 16,9
7,1 18,9 ‚11,4
6,2 16,3 121,5
6,5 18,4 11,2
67,9 4,9
65,4 4,8
67,9 4,3
67,0 3.4