Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Noch: Übersicht 28
Noch: Wegesteuern und Wegevorausleistungen in den Rechnungsjahren
1925/26 bis 1927/28

8

Land

Wegesteuern und
Wegevorausleistungen
Vorausleistungen
Wegesteuer (Zugtiersteuer)


2 T
Beteilieta
Körperschaften

Bemerkungen

Schaumburg-Lippe

Hamburg

Land, Kreise, Gemein
den
Land, Gemeinden

in Geltung bis 31. 3.1926
Die Gemeinden einschließlich
der Stadt Hamburg erhalten
das örtliche Aufkommen
Die Stadt Bremen, der Kreis
und die Hafenstädte erhalten
das örtliche Aufkommen
{In Geltung bis 31. 3. 1926

Bremen

Fahrzeugsteuer (Zug- | Land, Kreis, Hafentiersteuer)
 städte
Fahrzeugsteuer | Land

Lübeck

In der Nachkriegszeit hat sich gegenüber der Vorkriegszeit allgemein eine Verschiebung der
Wegebaulast vom kleineren auf den größeren Lastenträger vollzogen. So ist in Preußen eine
zrößere Anzahl von Kreisstraßen auf die Provinzen übernommen worden; in Hessen sind
am 1. April 1927 alle Kreisstraßen in Provinzialstraßen umgewandelt worden; in Mecklenourg-Schwerin
 ist die Unterhaltungslast für Nebenchausseen den Ämtern übertragen; in
Sachsen und Württemberg beteiligen sich die Bezirksverbände bzw. Amtskörperschaften am
Bau und an der Unterhaltung von Kommunikationswegen bzw. Nachbarschaftsstraßen.
Als spezielle Deckungsmittel der Wegebaukosten wurden vor dem Kriege zum Teil Wege- und
Shausseegelder erhoben. Außerdem kommen die in einigen Ländern noch bestehenden Verpflichtungen
 der Gemeindeangehörigen zur Leistung von Hand- und Spanndiensten sowie
‘hauptsächlich für Ortsstraßen) Anliegerbeiträge in Betracht. Von denjenigen, die eine Straße
ın erhöhtem Ausmaße benutzen, werden, seit dem Kriege in erweitertem Umfange, sogenannte
Wegevorausleistungen erhoben. Diese dürfen seit 1926, die Brückengelder seit 1927 von

Übersicht 29
EEE Der Zuschußbedarf des Verkehrswesens (Wegebau und- unterhaltung,
Wasserstraßen u. dgl.) im Reich, in den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) und Hansestädten

Rachnungs-




1918/14
1925/26
1926/27 |
1997/98 |

Rechıungs-




‚913/14
‚925/26
‚926/27
927/28 |

Peich

Länder

Gemeinden
(Gemeindeverbände) a

in
Mil.
bzw.
RM |

e Kopf
der Be-/ölkerung

A bzw.
AM

Anteil
am Zuschußbe-

 sämtl.
Verwaltungs-

 in
vH

& je Kopf
MM der Be-MilL.X

w zölkerung
zn | AM Dow.
0 RM

Anteil
am Zuschußbe-
 |
larf sämtl.
Verwaltungs-

 in
HH

in
Mill.
bzw.
RM

je Kopf
der Bevölkerung

M bzw.
RM

Anteil
am Zuschußbe-

 sämtl.
Verwaltungs-

 in
vH

48,2 0,83 42 2 „al
‚57,8 2,53 3,3 95,0 1,56
35,4 2,17 2,2 95,7 | 1,57
79.9 288 26 109.8 VB

2 318,9 „66 1,2
3,5 547,4 9,01 14,1
a | 564,4 9,28 13,0
3.2 656.3 10.80 14.0

Hansestädte

Insgesamt

Yan dem Betrag in Sp. 18
entfallen in vH

Anteil
; am Zuoc
 Kopf zschußbeder
 Be- darf
völkerung: sämtl.
A bzw. | nn
AM zweige in
AT

Anteil
i am Zu-6
 Kopf achußbeder
 Be- { darf
völkerung | sämtl.
A ba. walk
AM »weige in
AT

auf die

in
MillL.A
bzw.
AM

in
Til
DZW.
RM

zuf
das
Raich

Länder

Gemeinden

(Gemeinde-



Hansestädte


23,1
36,3
36,2
33,7 |

16,18
22,41
22,37
20.82

12,6
11,5
10,5
8,6

469,5
336,6
331,7
979,8 |

8,12
13,41
13,33
15,70 |

4,6 10,3 16,9
7,1 18,9 ‚11,4
6,2 16,3 121,5
6,5 18,4 11,2

67,9 4,9
65,4 4,8
67,9 4,3
67,0 3.4
            
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