3.
Übersicht 31
Verteilung der Wegebaulasten in den Rechnungsjahren 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28
Preußen“)
Verteilung
des Aufwands
[. Bau
I. Unterhaltung
‚änge des Landstraßennetzes*)
im Jahre 1925/26
Land
Jotationen?) an Provinzen
und Kreise
je I
Provinz
a) In voller Höhe für
Provinzialstraßen
Spez. Deckung:
Dotation?}
ö) Zuschüsse an Kreise,
Wegeverbände
und Gemeinden
a) wie Ia
Spez. Deckung:
3. wie Ia
2. 1925/26 ff. Wegevorausleistungen
3. Kraftfahrzeugsteuer
1925/26 100 vH
1926;27 ff. 75 0H
o) wie Ib?)
»9 487 km
Kreis
Gemeinde oder
Wegeverband
2) In voller Höhe für
Kreisstraßen
Spez. Deckung?!
I. Dotation?)
2. Provinzialeu-Schüsse
7) Beihilfe an Wegeverbände
und Gemeinden
a) In voller Höhe für
Gomeindestraßen und
‚wege
Spez. Deckung:
Provinzialzuschüsse,
Kreisbeihilfen
>») Falls Gemeinde Mitzlied
eines Wegeverbandes,
Umlage an
diesen
ı) wie Ia a) wie Ia
Spez. Deckung: | Ohne spez. Deckung
£. Wie Ia , . In voller Höhe für
2 1925/26 ff? Wege | übernommene Untervorausleistungen
| haltung Kon, Pro-1926]27
ff. 25 vE vinzialstraßen *)
der Kraftfahrzeug- ! Spez. Deckung
steuer (zus. mit dem insgesamt:
Stadtkreis) Provinzialzuschuß,
! Yreisbeihilfen
1925/26 ff? Wege-»orausleistungen
1926/27 ff.: nur Stadttreise
25 vH der Kraft-“ahrzeugsteuer
(2usammen
mit den Land
kreisen)
3) wie Ib
87115 km
Bayern
NR
Verteilung
des Aufwands
[. Bau
I. Unterhaltung
„‚änge des Landstraßennetzes*)
im Jahre 1925/26
Land ' 4913/14 Bezirk (Distrikt)
a) In voller Höhe für Staatsstraßen
5) Zuschüsse für Bezirksstraßen
Spez. Deckung.:
zu a und b 1925/26 f].2 '
Kraftfahrzeugsteuer
In voller Höhe für Bezirks-Distrikts-)
Straßen
Spez. Deckung:
Landeszuschüsse?)
1925/26 und 1926/27:
Wegevorausleistungen
1925/26 ff. Kraftfahrzeugsteuer
wie Ia
wie I, jedoch ohne Landeszuschüsse
7343 km |
13689 km
Gemeinde
der Wereverband
a) In voller Höhe für Gemeindestraßen
und -Wege
Spez. Deckung:
1925/26 und 1926[27:
/egevorausleistungen
b) Falls Gemeinde Mitglied
zines Wegeverbandes, Umjage
an diesen
wie I a und b
*) Einbezogen sind nur die öffentlichen von Ort zu Ort führenden Wege mit künstlich befestigter Fahrbahn. Die Erhebung
iber das Landstraßennetz ist von den Ländern durchgeführt, Vollkommen vergleichbare Ergebnisse liegen nicht vor. —
Preußen. !) Im allgemeinen gelten die angegebenen Grundsätze, jedoch provinz- und kreisweise Verschiedenheiten. —
) 1913/14 feste Beträge nur für Bau und Unterhaltung der Straßen, 1925/26 ff.: 5,5 vH der Einkommen- und Körper-;chaftsteuer
(10 vH des Landesanteils) für verschiedene Aufgabengebiete, darunter den Straßenbau. — *} Provinzen
aaben auch Straßen der Kommunen und Kommunalverbände lediglich in Verwaltung, —- <) Kreise und Gemeinden haben
such Provinzialstraßen nur in Verwaltung, — Bayern. !} Auch die Kreise leisten freiwillige Zuschüsse.