— 38 —
Übersicht 33
Die ausschließlich vom Reich erhobenen und verwendeten Steuerarten
Rechnungsjahr 1913/14
Rechnungsjahr 1925/26
Rechnungsjahr 1926/27.
Steuern vom Einkommen und Vermögen
Li. Besitzsteuer auf Grund des‘ Kapitalertragsteuer?) wie 1925/26
Gesetzes vom 3. 7. 1913 Vermögensteuer ;
Wehrbeitrag (einmalige . Vermögenzuwachssteuer?)
Steuer auf Grund des Ge- 4. Erbschaftsteuer
setzes vom 3. 7.1913
Steuern vom Umsatz und Vermögenverkehr
| 1. Obligationensteuer (ein- | wie 1925/26, jedoch ohne Auf-
malige Steuer zum Geldent- sichtsratsteuer
wertungsausgleich beiSchuld-
verschreibungen)
Wechselsteuer
Notensteuer der Privatnoten-
banken
Wertpapiersteuer
3örsenumsatzsteuer®)
Aufsichtsratsteuer‘)
‚ Versicherungsteuer
? Lotteriestener
i. Wechselstempel
2. Banknotensteuer
3. Stempelabgaben: Grund-
stückübertragen, - Gesell-
schaftsverträge ab 1.10.
1913, Aktien (ab 1. 10. 1913
nur ausländische), Anteil-
scheine bis 1. 10. 1913, Kuxe,
Renten- und Schuldver-
schreibungen, Gewinnanteil-
schein- und Zinsbogen. Kauf-
und sonstige Anschaffungs-
zeschäfte. Vergütungen an
Mitglieder von Aufsichts-
räten. Schecks. Versiche-
rungen ab 1.10. 1913. Spie
und Wette (Lotterielose,
Spieleinlagen, Wetteinsätze)
Personenfahrkarten. Fracht
urkunden, Erlaubniskarter
für Kraftiahrzeuge
Steuern vom Verkehr
Beförderungsteuer:°) wie 1925/26
a) Personenbeförderungsteuer
b) Güterbeförderungsteuer
Steuern vom Verbrauch und Aufwand
Branntweinmonopol-
zusgleich‘®)
Essigsäuresteuer
Tabaksteuer®)
Zuckersteuer®)
Zündwarensteuer
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Weinsteuer
Salzsteuer
Reichsanteil aus dem Süß
stofimonanoal
1. Brausteuer und Übergangs- I
abgabe von Bier®)?)
3. Branntweinsteuer:
Verbrauchsabgabe
Betriebsauflage
3. Essigsäureverbrauchs-
abgabe
4. Schaumweinsteuer
3. Tabaksteuer
8, Zigarettensteuer
7 Zuckersteuer
Salzsteuer
9, Zündwarensteuer
{0. Leuchtmittelsteuer
L1. Spielkartenstempel
1.—7. wie 1925/26
3. Schaumweinsteuer ab 1.7.
1926 )
Reichsanteil aus dem Süß-
stoffmonopol, ab 1.9. 1926
Aüßstoffstener
Sondersteuer
Statistische Gehühr) | wie 1913/14 | wie 1913/14 7)
1} Die Erhebung der Kapitalertragsteuer ist durch Art. I. $ 6 des Gesetzes über die Berücksichtigung der Geldentwertung
in den Steuergesetzen vom 20, 3 1923 vorläufig eingestellt. An ihre Stelle trat der Steuerabzug vom Kapitalertrage im
Rahmen der Einkommensteuer, — *) Die Vermögenzuwachssteuer ist durch $ 26 des Vermögenssteuergesetzes vom 10. VIII.
1925 bis 81. XII. 1928 außer Hebung gesetzt, — ?) Die Bezugsrechtsteuer wurde mit Wirkung vom 1. IX. 1925 außer. Hebung
zesetzt und ab 1. V. 1926 aufgehoben. — *) Trat mit Wirkung vom 1.1.1925 außer Kraft. — ®) Wird von der Deutschen
Reichsbahn-Gesellschaft erhoben und bis zum 31, XII. 1925 an das Reich abgeführt. Ab. 1.I. 1926 wird nur der Betrag
ıbgeführt, der nach Überweisung von 250 Mill. ZA (seit 1. I. 1927,290 Mill. ZA) auf das Konto des Agenten für
Reparationszahlungen verbleibt. — % Verpfändete Einnahmen auf Grund des Gesetzes über die Londoner Konferenz
vom 30. VIII. 1924. — 7?) Ab. 1. X. 1928 Statistische Abgabe. — ®) Der Sollbetrag der Reineinnahmen wird den Bundes-
ztaaten auf die Matrikularbeträge angerechnet. — *) Der Geltungsbereich der Brausteuer erstreckt sich nicht auf Bayern,
Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen. Dem Reich fließen von diesen Bundesstaaten nur Augsgleichshaeträge zu-