Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Übersicht 33 
Die ausschließlich vom Reich erhobenen und verwendeten Steuerarten 
Rechnungsjahr 1913/14 
Rechnungsjahr 1925/26 
Rechnungsjahr 1926/27. 
Steuern vom Einkommen und Vermögen 
Li. Besitzsteuer auf Grund des‘ Kapitalertragsteuer?) wie 1925/26 
Gesetzes vom 3. 7. 1913 Vermögensteuer ; 
Wehrbeitrag (einmalige . Vermögenzuwachssteuer?) 
Steuer auf Grund des Ge- 4. Erbschaftsteuer 
setzes vom 3. 7.1913 
Steuern vom Umsatz und Vermögenverkehr 
| 1. Obligationensteuer (ein- | wie 1925/26, jedoch ohne Auf- 
malige Steuer zum Geldent- sichtsratsteuer 
wertungsausgleich beiSchuld- 
verschreibungen) 
Wechselsteuer 
Notensteuer der Privatnoten- 
banken 
Wertpapiersteuer 
3örsenumsatzsteuer®) 
Aufsichtsratsteuer‘) 
‚ Versicherungsteuer 
? Lotteriestener 
i. Wechselstempel 
2. Banknotensteuer 
3. Stempelabgaben: Grund- 
stückübertragen, - Gesell- 
schaftsverträge ab 1.10. 
1913, Aktien (ab 1. 10. 1913 
nur ausländische), Anteil- 
scheine bis 1. 10. 1913, Kuxe, 
Renten- und Schuldver- 
schreibungen, Gewinnanteil- 
schein- und Zinsbogen. Kauf- 
und sonstige Anschaffungs- 
zeschäfte. Vergütungen an 
Mitglieder von Aufsichts- 
räten. Schecks. Versiche- 
rungen ab 1.10. 1913. Spie 
und Wette (Lotterielose, 
Spieleinlagen, Wetteinsätze) 
Personenfahrkarten. Fracht 
urkunden, Erlaubniskarter 
für Kraftiahrzeuge 
Steuern vom Verkehr 
Beförderungsteuer:°) wie 1925/26 
a) Personenbeförderungsteuer 
b) Güterbeförderungsteuer 
Steuern vom Verbrauch und Aufwand 
Branntweinmonopol- 
zusgleich‘®) 
Essigsäuresteuer 
Tabaksteuer®) 
Zuckersteuer®) 
Zündwarensteuer 
Leuchtmittelsteuer 
Spielkartensteuer 
Weinsteuer 
Salzsteuer 
Reichsanteil aus dem Süß 
stofimonanoal 
1. Brausteuer und Übergangs- I 
abgabe von Bier®)?) 
3. Branntweinsteuer: 
Verbrauchsabgabe 
Betriebsauflage 
3. Essigsäureverbrauchs- 
abgabe 
4. Schaumweinsteuer 
3. Tabaksteuer 
8, Zigarettensteuer 
7 Zuckersteuer 
Salzsteuer 
9, Zündwarensteuer 
{0. Leuchtmittelsteuer 
L1. Spielkartenstempel 
1.—7. wie 1925/26 
3. Schaumweinsteuer ab 1.7. 
1926 ) 
Reichsanteil aus dem Süß- 
stoffmonopol, ab 1.9. 1926 
Aüßstoffstener 
Sondersteuer 
Statistische Gehühr) | wie 1913/14 | wie 1913/14 7) 
1} Die Erhebung der Kapitalertragsteuer ist durch Art. I. $ 6 des Gesetzes über die Berücksichtigung der Geldentwertung 
in den Steuergesetzen vom 20, 3 1923 vorläufig eingestellt. An ihre Stelle trat der Steuerabzug vom Kapitalertrage im 
Rahmen der Einkommensteuer, — *) Die Vermögenzuwachssteuer ist durch $ 26 des Vermögenssteuergesetzes vom 10. VIII. 
1925 bis 81. XII. 1928 außer Hebung gesetzt, — ?) Die Bezugsrechtsteuer wurde mit Wirkung vom 1. IX. 1925 außer. Hebung 
zesetzt und ab 1. V. 1926 aufgehoben. — *) Trat mit Wirkung vom 1.1.1925 außer Kraft. — ®) Wird von der Deutschen 
Reichsbahn-Gesellschaft erhoben und bis zum 31, XII. 1925 an das Reich abgeführt. Ab. 1.I. 1926 wird nur der Betrag 
ıbgeführt, der nach Überweisung von 250 Mill. ZA (seit 1. I. 1927,290 Mill. ZA) auf das Konto des Agenten für 
Reparationszahlungen verbleibt. — % Verpfändete Einnahmen auf Grund des Gesetzes über die Londoner Konferenz 
vom 30. VIII. 1924. — 7?) Ab. 1. X. 1928 Statistische Abgabe. — ®) Der Sollbetrag der Reineinnahmen wird den Bundes- 
ztaaten auf die Matrikularbeträge angerechnet. — *) Der Geltungsbereich der Brausteuer erstreckt sich nicht auf Bayern, 
Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen. Dem Reich fließen von diesen Bundesstaaten nur Augsgleichshaeträge zu-
	        
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