Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

JU 
Noch: Übersicht 37 
Noch: Landes- und Gemeindesteuern 
Baden 
Rechnungsjahr 1913/14 (1. Jan. bis 31. Dez.) | Rechnungsjahr 1925/26, 1926/27 u. 1927/98 + 
1. Einkommensteuer 
. Vermögensteuer: 
2. auf das Liegenschaftsvermögen 
3, auf das Betriebsvermögen 
I: Land 
Tv 
2. Steuer vom Grundvermögen 
3. Steuer vom Betriebsvermögen (ab 1926/27 auch 
Gewerbeertrag) 4) 
4. auf das Kapitalvermögen 
9. Wandergewerbesteuer (mit Wanderlagersteuer) 
‚ (70 vH des Aufkommens) 
%. Gewerbesteuertaxen der Reichsausländer 
Weinsteuer !) 
3. Biersteuer?) 
) Fleischsteuer (einschl. Steuer von eingeführtem 
Fleisch) 
0. Grundstückverkehrsteuer 
- Hundesteuer (Taxe !/, des Aufkommens) 
- Verwaltungstaxen 2) 
& Zuschlag zur Reichserbschaftsteuer 
A. — 
5. Wandergewerbesteuer (mit Wanderlagersteuer)>)°) 
0, 
} _ 
3 
9. Fleischsteuer (einschl. Steuer von eingeführtem 
Fleisch) 
10. — 
‘1. Hundesteuer (!/, des Aufkommens) ”) 
2. Verwaltungstaxen ®) 
3. Jagdsteuer 
4. — 
II. Kreise 
8 
1. Kreisumlagen ®) 
3. — 
< 
L 30vH des Aufkommens der staatlichen Wander- 
Zewerhestaner 
4. — 
2. Steuer vom Grundvermögen 
3. Steuer vom Betriebsvermögen (ab 1926/27 auch 
Gewerbeertrag‘) *) 
4. Anteil an der Wandergewerbesteuer des Landes 5) 
IIl. Gemeinden 
Temeindeumlagen: 
L auf das Einkommen 
;' uf das Kapital- l . 
% auf das Liegenschafts- } Vermögen 
* auf dag Betriehs- 
R Warenhaussteuer 
Z Zuschläge zur Grundstückverkehrsteuer 
3 Verbrauchsteuern: . Aügel 
%uf Bier, Wein, Essig, Branntwein, Geflügel, 
Wildbret, Brennstoffe u. a. m. 
X Anteil an der staatlichen Hundesteuer @/ 2 des 
Aufkommens), außerdem Zuschläge bis zu 
(0, 7, 50 vH 
* Müstbarkeit 
4. Maier CE an der Reichszuwachssteuer, 
19, _ *Ußerdem Zuschläge dazu %) 
(3 
U 
Steuer vom Grundvermögen 
Steuer vom Betriebsvermögen!) (ab 1926/27 
auch Gewerbeertrag *) 
Anteil an der Wandergewerbesteuer des Landes %) 
Zuschläge zur Reichsgrunderwerbsteuer 
Getränkesteuern 1): 
auf Bier, Wein, Schaumwein, Trinkhranntwam 
7 
& 
9. Hundesteuer (!/, des Aufkommens der Landes- 
steuer), außerdem %/, des Aufkommens aus den 
Zuschlägen 
10. Vergnügungsteuer 
11. Zuwachssteuer 12) 
12. Fremdensteuer (bis 30. September 1925) 
13. Örtliche Abgaben nach 8 2a des Steuerver- 
teilungsgesetzes vom 4. August 1921 (1926/27 
vam 7. Juli 1926) 
x ü i 1 — 2?) Als Malz- und 
SL Besteht au inakzi d dem Weinohmgelde. Für Kunstweine gelten besondere Vorschriften. ab He 
U rangetonen RE nd Taxen haben Steuercharakter, — 4) Mit dem Gewerbeertrag An en 
wu Sbaueg und. des stehenden Gewerbes veranlagt. —- 5) Unter gewissen Voraussetzungen: Kreisanteil 60 v. 1: um Wr N Ark 
7. ner 1bis 3, —*) Unter gewissen Voraussetzungen: Kreisanteil 60 vH des Ertrages der DET ve m EN et enten 
0 Aufkommens aus den Gemeindezuschlägen. — *%) Von den Gemeinden nach Maßgabe der Gemeindeu a En 
Bet; A Röstouer und Zuschläge dürfen zusammen 30 vH der Wertsteigerung nicht übersteigen. — 10} Hs + 18 Et 
aan Steuern von denjenigen Betrieben erhoben werden, die besonders hohe Lasten verursachen Men © 12 Se var 
on Qt haben, —1) Ab, 1. April 1927 darf nur noch der örtliche Verbrauch von Bier versteuert wer ern Verne 
brige "Orbungen in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis 81, Dezember 1924 muß die Steuer ab 1. Augusi 
“ kann sie erhoben warden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.