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11. Kapitel.
von der gegenwärtigen Unlust zu Lust zu verändern.‘ Selbstverständlich
gehört auch zum Gewußten des „Gedankens im Wollen“ die „Möglichkeit
des Erfolges‘, da die „zukünftige Wirklichkeit“ die „Möglichkeit‘“
einschließt. Aber der Gedanke: „Ich werde solche Wirkung
herbeiführen‘‘, ist eben ein anderer Gedanke als der Gedanke: „Ich
vermag solche Wirkung herbeizuführen‘, so daß im Wollenfalle ein
Gedanke gewonnen ist, welcher an die Stelle eines für diesen
Seelenaugenblick verlorenen Gedankens tritt. So gelangt
denn die Seele durch eine Veränderung in der Denkbestimmtheit
zum Wollen, während die dem Wollen zugehörige Unlust stets schon
im unmittelbar vorangehendem Seelenaugenblicke vorhanden ist. Ist
es nun der Gedanke: „Ich werde Etwas wirken“, welcher ein Wollen
von dem vorangehenden Begehren unterscheidet, so frägt es sich, was
ein Wollender als jenes „Ich‘‘ meint, das wirken wird. Der Gedanke
im Wollen ist nun aber nichts anderes als das Wissen darum, daß ein
Seelenaugenblick, welcher der eigenen Seele eben zugehört hat, nämlich
eben das unmittelbar vorangegangene „Wollen bedingende Begehren‘“,
die wirkende Bedingung in künftigem eigenen Tun abgeben
wird. Der „Gedanke im Wollen‘ ist also nichts anderes als der Gedanke,
„daß ein mir eben zugehörig gewesener Seelenaugenblick, nämlich
Unlust und ein Eigenmachtgedanke hinsichtlich der Beseitigung
jener Unlust, die wirkende Bedingung in einem eigenen künftigen Tun
abgeben wird“. Meint also jemand als Wollender: „Ich werde Etwas
tun‘‘, so meint er „Mein mir eben zugehörig gewesener Seelenaugenblick
(‚Begehren‘) wird die wirkende Bedingung in meinem künftigen
Tun abgeben‘, nicht aber meint er, daß sein gegenwärtiger
Seelenaugenblick „Wollen“, zu welchem eben der Gedanke ‚Ich werde
Etwas tun‘ gehört, jene wirkende Bedingung abgeben wird, was auch
unmöglich wäre, da solcher Gedanke Selbstbewußtsein des eigenen
gegenwärtigen Wollens voraussetzen würde, welches Selbstbewußtsein
aber — „Ich weiß, daß ich weiß, daß ich Etwas tun werde‘ — nicht
zum Wollen gehört, so daß also niemand als Wollender wissen kann,
daß sein Wollen die wirkende Bedingung für Etwas abgeben wird.
Gehört aber selbstverständlich keinem Wollen Selbstbewußtsein
dieses Wollens zu — wenngleich einer Seele zugleich mit einem
Wollen Selbstbewußtsein dieses Wollens zugehören kann —, So gehört
doch auch jedem Wollen ein Selbstbewußtsein zu, nämlich eben
das Wissen um ein der eigenen Seele eben zugehörig gewesenes Begehren
als künftige wirkende Bedingung in eigenem Tun. Wenn also
eine Seele von einem „als Wollensbedingung in Betracht kommendem
Begehren‘ zu einem „Wollen“ gelangt, so verändert sie sich derart,
daß sie besonderes Selbstbewußtsein gewinnt, nämlich Selbstbewußtsein,
laß „Ich als besonders Begehrender die wirkende Bedingung in