Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Vorwort.

Bewußtsein von der Art und dem Werte wissenschaftlicher Arbeit gelangt
 bin, und wenn ich auch heute in vieler Beziehung in sachlichem
Gegensatze zu Kelsen stehe, so werden mir Kelsens leidenschaftlicher
 wissenschaftlicher Eifer und seine kühne Unabhängigkeit doch
stets vorbildlich erscheinen. Ich meine aber auch, daß von Kelsens
Lehren höchst bedeutsame gesellschaftswissenschaftliche Anregungen ausgehen.
 In diesem Zusammenhange will ich nur erwähnen, daß Kelsens
Gedanke, daß „Gesellschaft“ etwas „Normatives“ sei, schließlich dazu
führen muß, dem Gegebenen „Anspruch“ eine für die Gesellschaftswissenschaft
 grundlegende Bedeutung zuzumessen, wie denn überhaupt
Kelsens Begriff der „Norm“ eigentlich den Begriff des „Anspruches“
in sich schließt, wie sich aus Kelsens Unterscheidung von „Norm“
ınd „Naturgesetz“ ergibt. Aber auch Kelsens Betonung der Begriffe
‚Zurechnung“ und „Sollen“ weist einen gesellschaftswissenschaftlichen
Weg, den ich in meinem vorliegenden Werke beschreite. So ist es
mir denn eine wahre Freude, Hans Kelsen an dieser Stelle den Ausdruck
 meiner Ergebenheit und Verehrung übermitteln zu können!
Prag, im März 1930.

Fritz Sander.
            
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