Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

[16 III. Kapitel, 
(„Seelisches‘‘) — „Leib“ („Leibliches‘‘) nichts zu schaffen, da die „Seele“ 
weder „innen‘ noch „außen‘‘, sondern „ortlos‘“ ist. Die Unterschei- 
dung von „Innen“ und „Außen“ hat nur Bedeutung hinsichtlich eines 
Körpers, insbesondere auch hinsichtlich eines Leibes, wie z. B. der 
Magen im „Inneren‘“, hingegen die Hand am „Äußeren“ des Leibes 
zu finden ist. Der Gegensatz „inneren‘ und „äußeren‘‘ Tuns hat also 
keinen Bestand als Gegensatz ‚seelischen‘ und ‚leiblichen‘ Tuns weder 
in dem Sinne, daß einmal das ‚„‚Wirken‘“ der Seele, das andere Mal 
dem Leibe zugehören würde — Wirkensbeziehung kann niemals 
einem KEinzelwesen zugehören — noch in dem Sinne, daß einmal See- 
lisches, das andere Mal Leibliches die wirkende Bedingung für Ver- 
änderung anderen Einzelwesens abgeben würde. Denn in schlechthin 
allen Fällen von „Tun“ gibt „Seelisches‘“ (sogenanntes „Inneres‘‘), 
nämlich ein Wollen, die wirkende Bedingung für Leibesveränderungen 
(sogenanntes „Äußeres‘‘) ab, somit ist mit jedem ‚„Tun‘‘ Seelisches 
sogenanntes „Inneres“) und Leibliches (sogenanntes „Äußeres“) gegeben. 
Wenn man indes daran festhält, daß der Gegensatz von „Innen“ 
und „Außen“ nur auf den Leib angewendet werden kann, so zeigt 
sich, daß die Entgegensetzung „inneren“ und „äußeren“ Tuns doch auf 
einem vorhandenen Unterschiede beruht, welcher die kraft Wollens ge- 
wirkten eigenen Leibesveränderungen betrifft. „Inneres“ eines besonderen 
Körpers ist nämlich stets ein solches „Teilungsglied“ jenes Körpers, 
welches von einem anderen Teilungsgliede jenes Körpers. „umschlossen“ 
ist, derart, daß sich der Raum, welchen das „Umschlossene“ einnimmt, 
in jenem Raume findet, welchen das „Umschließende“ einnimmt. Ist 
das „Umschließende“ von keinem anderen Teilungsgliede jenes beson- 
deren Körpers umschlossen, so ist es ein „Äußeres“ jenes besonderen 
Körpers, und ist also auch ohne Zerlegung jenes besonderen Körpers 
wahrnehmbar. Hingegen ist alles „Innere“ eines besonderen Körpers 
nicht ohne Zerlegung jenes besonderen Körpers wahrnehmbar. Ein 
„inneres Tun“ liegt nun stets vor, wenn ein besonderes Wollen nur die 
wirkende Bedingung für Veränderungen „innerer“ Teile des mit der 
wollenden Seele zusammengehörigen Leibes abgibt, ein „äußeres Tun‘, 
hingegen liegt stets vor, wenn ein besonderes Wollen auch die wirkende 
Bedingung für Veränderungen „äußerer“ Teile des mit der wollenden 
Seele zusammengehörigen Leibes abgibt. In den Wortgefügen „inneres 
Tun“ — „äußeres Tun“ wird also das Wort „Tun“ nicht in dem Sinne 
„Wollen als wirkende Bedingung für Muskelveränderungen“, sondern 
in dem weiteren Sinne „Wollen als wirkende Bedingung für Leibes- 
veränderungen überhaupt“ gebraucht, so daß sich dann also eine Unter- 
scheidung‘ jenes Tuns, in welchem sich nur Veränderungen „innerer 
Leibesteile“ finden, von jenem „Tun“, in welchem sich auch Verände- 
rungen „äußerer Leibesteile“ finden, ergibt. Die Wortfolgyen ‚inneres
	        
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