[16 III. Kapitel,
(„Seelisches‘‘) — „Leib“ („Leibliches‘‘) nichts zu schaffen, da die „Seele“
weder „innen‘ noch „außen‘‘, sondern „ortlos‘“ ist. Die Unterschei-
dung von „Innen“ und „Außen“ hat nur Bedeutung hinsichtlich eines
Körpers, insbesondere auch hinsichtlich eines Leibes, wie z. B. der
Magen im „Inneren‘“, hingegen die Hand am „Äußeren“ des Leibes
zu finden ist. Der Gegensatz „inneren‘ und „äußeren‘‘ Tuns hat also
keinen Bestand als Gegensatz ‚seelischen‘ und ‚leiblichen‘ Tuns weder
in dem Sinne, daß einmal das ‚„‚Wirken‘“ der Seele, das andere Mal
dem Leibe zugehören würde — Wirkensbeziehung kann niemals
einem KEinzelwesen zugehören — noch in dem Sinne, daß einmal See-
lisches, das andere Mal Leibliches die wirkende Bedingung für Ver-
änderung anderen Einzelwesens abgeben würde. Denn in schlechthin
allen Fällen von „Tun“ gibt „Seelisches‘“ (sogenanntes „Inneres‘‘),
nämlich ein Wollen, die wirkende Bedingung für Leibesveränderungen
(sogenanntes „Äußeres‘‘) ab, somit ist mit jedem ‚„Tun‘‘ Seelisches
sogenanntes „Inneres“) und Leibliches (sogenanntes „Äußeres“) gegeben.
Wenn man indes daran festhält, daß der Gegensatz von „Innen“
und „Außen“ nur auf den Leib angewendet werden kann, so zeigt
sich, daß die Entgegensetzung „inneren“ und „äußeren“ Tuns doch auf
einem vorhandenen Unterschiede beruht, welcher die kraft Wollens ge-
wirkten eigenen Leibesveränderungen betrifft. „Inneres“ eines besonderen
Körpers ist nämlich stets ein solches „Teilungsglied“ jenes Körpers,
welches von einem anderen Teilungsgliede jenes Körpers. „umschlossen“
ist, derart, daß sich der Raum, welchen das „Umschlossene“ einnimmt,
in jenem Raume findet, welchen das „Umschließende“ einnimmt. Ist
das „Umschließende“ von keinem anderen Teilungsgliede jenes beson-
deren Körpers umschlossen, so ist es ein „Äußeres“ jenes besonderen
Körpers, und ist also auch ohne Zerlegung jenes besonderen Körpers
wahrnehmbar. Hingegen ist alles „Innere“ eines besonderen Körpers
nicht ohne Zerlegung jenes besonderen Körpers wahrnehmbar. Ein
„inneres Tun“ liegt nun stets vor, wenn ein besonderes Wollen nur die
wirkende Bedingung für Veränderungen „innerer“ Teile des mit der
wollenden Seele zusammengehörigen Leibes abgibt, ein „äußeres Tun‘,
hingegen liegt stets vor, wenn ein besonderes Wollen auch die wirkende
Bedingung für Veränderungen „äußerer“ Teile des mit der wollenden
Seele zusammengehörigen Leibes abgibt. In den Wortgefügen „inneres
Tun“ — „äußeres Tun“ wird also das Wort „Tun“ nicht in dem Sinne
„Wollen als wirkende Bedingung für Muskelveränderungen“, sondern
in dem weiteren Sinne „Wollen als wirkende Bedingung für Leibes-
veränderungen überhaupt“ gebraucht, so daß sich dann also eine Unter-
scheidung‘ jenes Tuns, in welchem sich nur Veränderungen „innerer
Leibesteile“ finden, von jenem „Tun“, in welchem sich auch Verände-
rungen „äußerer Leibesteile“ finden, ergibt. Die Wortfolgyen ‚inneres