Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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III. Kapitel.

gewußt ist, sondern „eigenes gegenwärtiges Nicht-kraft
Wollens-Wirken“. „Wider-Streben“ ist nämlich ein besonderer emotionaler
 Seelenaugenblick, in welchem jemand a) selbstbewußt weiß,
daß ihm ein „Besorgen“ zugehört, dem Unlust zugehört und der Gedanke
 an eine durch eigenes Tun mögliche Veränderungsreihe, in
welcher unter Verschlechterung des die eigene Seele betreffenden Wertgesamtzustandes
 die gegenwärtige Lust verloren und Unlust gewonnen
würde, und ferner b) weiß, daß eigener gegenwärtiger wahrgenommener
Leibeszustand sich nicht in einen eigenen Leibeszustand als wirkende
Bedingung für die besorgten Veränderungen verwandeln wird, „weil“
c) das der eigenen Seele zugehörigen Besorgen ein Hindernis dafür
bildet, daß der eigenen Seele ein Wollen jener Veränderungen zugehörig
 werden wird. Dieses „weil“ bedeutet aber nicht etwa, daß das
eigene „Wider-Wollen“ als wirkende Bedingung für den gegenwärtigen
Leibeszustand gewußt ist, sondern lediglich, daß gewußt ist, das eigene
„Wider-Wollen“ bilde ein Hindernis dafür, daß der gegenwärtige eigene
Leibeszustand verloren und besonderer anderer, emotional ungünstig
 gedachter Leibeszustand gewonnen wird. Während also im
„Streben“ eigenes Wollen als wirkende Bedingung für gegenwärtige
 eigene Leibesveränderungen gewußt ist, ist im „Wider-Streben“
eigenes „Wider-Wollen“ als „Hindernis“ dafür gewußt, daß besonderer
eigener gegenwärtiger Leibeszustand in besondere eigene Leibesveränderungen
 übergeht. Hinsichtlich des Wahrnehmens gegenwärtigen
Eigenleiblichens ist also der Seelenaugenblick „Streben“ auf „wahrgenommene
 eigene gegenwärtige Leibesbewegung“, hingegen der
Seelenaugenblick „Wider-Streben“ auf „wahrgenommene eigene gegenwärtige
 Leibesruhe‘“ gestellt. Das Wort „Wider-Streben“ ist allerdings
insofern zweideutig, als es auch ein besonderes „Streben“ bezeichnet,
 in welchem auf Verhinderung einer besonderen Wirkung
gestrebt wird, in welchem also jemand danach strebt, „gegen“ Etwas
zu wirken. Solches „Streben“ wollen wir aber ein „Verhinderungs-Streben“
 („Gegen-Streben‘“) nennen, während wir mit dem Worte
„Wider-Streben“ lediglich einen Seelenaugenblick bezeichnen, in welchem
nicht danach gestrebt wird, ein Hindernis für besondere Wirkung zu
bewirken, sondern eigenes gegenwärtiges „Wider-Wollen“ als
Hindernis für wider-gewollte Leibesveränderungen gewußt ist.
Den emotionalen Gedanken in jedem „Wider-Streben“ können wir
die „Wider-Strebens-Absicht“ nennen, Während aber in der
„Strebensabsicht“ stets „eigene gegenwärtige Leibesveränderungen im
Wirkenszusam menhange mit besonderen künftigen emotional günstig
gedachten Veränderungen“ gewußt sind, ist in der „Wider-Strebens-Absicht“
 stets „eigener gegenwärtiger Leibeszustand, der nicht in anderen
 eigenen Leibeszustand als wirkende Bedingung für besondere
            
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