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gegen in Verbindung mit dem Worte „Tun“ stets ein Wirken des
Tätigen.
Sprechen wir nun von einer „Kausalität“ des „Tuns“, so meinen
wir das „Tun“ als wirkende Bedingung für besondere Wirkungen.
Sprechen wir aber von einer „Kausalität“ des „Unterlassens“, so stehen
wir zu dem Irrtume, daß „Unterlassen“ ein besonderes „Tun“, ein
vdesonderes „Wirken“ sei. Haben wir jedoch erkannt, daß „Unterlassen“
ein „Nicht-Wirken“ ist, so kann von einer „Kausalität“ des Unterlassens,
d. h. von „Unterlassen als wirkender Bedingung“ nicht mehr gesprochen
werden. Wird trotz solcher Erkenntnis von einer „Kausalität des Unterlassens“
gesprochen, so ist nicht von eigentlicher „Kausalität“, d. h. von
„in einem Wirken die wirkende Bedingung abgeben“, die Rede, sondern
von der Tatsache, daß das jedem Unterlassenden zugehörige Wider-Wollen
eine Wider-Bedingung für besondere Wirkungen oder auch
eine Förder-Bedingung für besondere Wirkungen darstellt, „Wider-Bedingung
sein“ und „Förder-Bedingung sein“ sind nun, wie sich aus
schon Gesagtem ergibt, zwar besondere Beziehungen von Allgemeinen
zu besonderen Wirkungen, aber eben keineswegs „Wirken sbeziehungen“,
vielmehr ist „Wider-Bedingung sein“ hinsichtlich besonderer Wirkung
eine „Ausschließlichkeits- Beziehung“ und „Förder-Bedingung
sein“ im Besonderen die „Ausschließlichkeits-Beziehung“
eines Allgemeinen zu einer Wirkung, durch welche eine
andere Wirkung ausgeschlossen wäre. Wenn also auch von einer „Kausalität
des Unterlassens“ nicht gesprochen werden kann, so ist doch
das „Unterlassen“ keineswegs überhaupt ohne Beziehung zu künftigem
Geschehen, da nach einem Unterlassen Wirkungen eintreten, die zwar
im Unterlassen nicht ihre wirkende oder grundlegende Bedingung haben,
aber dennoch nicht eingetreten wären, wenn nicht „unterlassen“ worden
wäre. Aus diesem Sachverhalte erklärt es sich auch, daß „Unterlassen“
ein Wertallgemeines sein kann, daß in zahlreichen Fällen „Unterlassen“
beansprucht wird und wegen eines „Nicht-Unterlassens“ ungünstige Zurechnung
stattfindet.
Als „Verhaltens-Folgen“ bezeichnen wir alle Wirkungen,
welche „wegen‘ besonderen Verhaltens ein getreten sind, also in
jenem Verhalten ihre wirkende Bedingung oder Förderungs-Bedingung
hatten, als „Verhaltens-Wider-Folgen“ bezeichnen wir hingegen
alle Wirkungen, welche wegen besonderen Verhaltens nicht eingetreten
sind, also in jenem Verhalteu ihre Wider-Bedingung hatten.
Die „Folgen“ und „Wider-Folgen‘““ eines Verhaltens können aber
wieder sein entweder a) Wirkungen, welche in jenem Verhalten-Seelenaugenblicke
emotional gedacht, also entweder „beabsichtigt‘“ oder
„Wider-beabsichtigt‘“ waren — „emotional gedachte Verhaltens-Folgen
und Verhaltens-Wider-Folgen“ —., oder b}) solche