Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 167

beziehung ist, die in einmaliger Gegebenheit jenem Etwas und den
anderen „Etwassen“ zugehört. Es ist eine verfängliche — und deshalb
zu vermeidende — Redensart, wenn gesagt wird, daß an jedem Zeichen
„zwei Seiten“ unterschieden werden können, nämlich die „physische
Erscheinung“ und „das, was jene physische Erscheinung zum Zeichen
macht“. Denn das, was, wie man sagt, „eine physische Erscheinung
zum Zeichen macht“, ist nichts, was jenem Körperlichen allein zugehört,
 sondern ist lediglich eine Beziehung, in welcher sich jenes
Körperliche findet. Das Wort „Zeichen“ ist also — wie auch etwa
das Wort „Wert“ — ein Beziehungswort, kein Körperliches ist „an
sich“ Zeichen, sondern stets nur als identische wirkende Bedingung für
besonderen identischen Wirkungsgewinn.
Man sagt auch, daß einem besonderen Körperlichen bald „die
Funktion des Zeichens nicht aktuell zukommt“, bald „die Funktion
des Zeichens aktuell zukommt“. Mit der ersteren Rede ist aber identisches
 Körperliches als „Zeichen“, d. h. in einer identisch begründeten
Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens gemeint, mit der letzteren
Rede hingegen ist eine Besonderheit eines Zeichenkörperlichen als
wirkende Bedingung für die Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens
besonderer Seele, ist somit ein in der Welt gegebener besonderer „Fall“
einer identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens
gemeint. Um die mehrfache Äquivokation des Wortes „Zeichen“ zu
vermeiden, nennen wir überhaupt jede Besonderheit eines identischen
Körperlichen, das „Zeichen“ ist, eine „Besonderheit eines identischen
 Zeichenkörperlichen“, ferner jede „Besonderheit eines
identischen Zeichenkörperlichen“, die sich besonderen Einzelwesen in
der Welt zugehörig findet, ein „als wirkendes Zeichen in Betracht
kommendes Körperliches“ und schließlich jede in der Welt besonderem
 Einzelwesen zugehörige „Besonderheit eines identischen Kör-Perlichen“,
 welche die wirkende Bedingung für zeichengemäßen Glauben
besonderer Seele abgibt, ein „wirkendes (aktuelles) Zeichen“.
Mit der kurzen Rede „wirkendes Zeichen“ bezeichnen wir also ein
identisches Zeichenkörperliches, das in Einheit mit besonderndem Allgemeinen
 als Zeichen wirkt, d. h. eben die wirkende Bedingung
für zeichengemäßen Glauben besonderer Seele abgibt.
Da „Zeichen“ stets „Körperliches in besonderer Beziehung“ ist,
kann zahlreiches Körperliches als ein und dasselbe Körperliche
in mehreren verschiedenen Zeichenbeziehungen stehen, d. h. ein
und dasselbe Körperliche kann als Zeichen in mehreren ver-Schiedenen
 identisch begründeten Verwirklichungen zeichengemäßen
Glaubens mit Empfänglichkeiten für je einen verschiedenen zeichen-Semäßen
 Glauben zusammengehören. So ist etwa „Blässe“ unter besonderen
 Umständen „Zeichen für Müdigkeit“, unter anderen besonderen
            
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