Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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IV. Kapitel. a

zeichengemäßen Glaubens“, so können mit solcher Rede nicht solche
„identisch begründete Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens“ gemeint
 sein, in welchen an Stelle des Zeichens solches identisches Körperliches
 steht, das in Einheit mit besonderndem Allgemeinen besonderen
Körpern nur als „Absichtliches“ zugehören kann. Allerdings gibt es zahlreiches
 Körperliches, z. B. die „Mehrheit besonderer Gestalt allgemeiner“,
welche das Körperliche eines „geschriebenen Satzes“ ausmacht,  hinsichtlich
 dessen wir zwar nicht sagen können, daß es Körpern überhaupt
 nur als „Absichtliches“ zugehören kann, wohl aber, daß es nach
unserer Erfahrung Körpern stets nur als „Absichtliches“ („Künstliches‘)
zugehört. Nehmen wir aber etwa an, daß A zu B, der in einiger Entfernung
 von ihm wohnt, sagt: „Wenn ich sehe, daß der Feind im Anmarsche
 ist, werde ich als Zeichen diesen Heuschober in Brand setzen“,
so gewinnt B unter besonderen Umständen durch Wahrnehmung eines
Brandes jenes Heuschobers den Glauben daran, daß der Feind im Anmarsche
 ist, ohne daß aber gesagt werden könnte, „gegenwärtiger
Brand dieses Heuschobers“ könnte nicht überhaupt auch etwas „Zufälliges“
 sein. „Wahrnehmung des Brandes des Heuschobers“ kann
überdies unter anderen Umständen dem B auch Anzeichen für ein
Wollen des A. sein, in welchem er auf jenen Brand nicht als wirkendes
Zeichen gezielt hat, z. B. für dessen Wollen, einen „Versicherungsbetrug“
zu begehen. Ein und dasselbe in der Welt vorhandene Körperliche
kann also sowohl „als wirkendes Zeichen unabsichtliches Körperliches“
als auch „als wirkendes Zeichen absichtliches Körperliches“ sein, das
eine und das andere Mal allerdings in Beziehung zu je anderer Empfänglichkeit.
 Für B ist aber „Brand des Heuschobers“ nur dann „Zeichen
des Feindanmarsches“, wenn er zunächst weiß, daß dieser Brand von
A. absichtlich gewirkt wurde, um dem B den Glauben zugehörig zu
machen, A habe den Gedanken, „daß der Feind im Anmarsche .ist“,
wenn er also zunächst weiß, daß die wirkende Bedingung des Brandes
ein solches Wollen des A war. Die Betrachtung dieses Falles lehrt
uns also, daß wir in allen „identisch begründeten absichtlichen Verwirklichungen
 zeichengemäßen Glaubens“ eine besondere Empfänglichkeit
 finden, nämlich den identischen Gedanken, daß besonderes identisches
 Wollen die identische wirkende Bedingung zu besonderem identischen
 Körperlichen als in jenem Wollen als wirkendes Zeichen identisch
Gewolltem darstellt, „Als wirkendes Zeichen absichtliches
identisches Körperliches“ ist also offenbar solches identisches
Körperliches, das als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht
kommt, daß besondere empfängliche Seelen durch Wahrnehmung einer
Besonderheit jenes Körperlichen den wahren Gedanken gewinnen, das
wahrgenommene Körperliche sei „Ausdruck“ eines Wollens besonderer
Seele, einer Seele den Gedanken zugehörig zu machen, jene wollende
            
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