Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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IV. Kapitel.

„identisch begründete Triebwirkenszusammengehörigkeit“, in welcher
identisches Zuständliches als identische wirkende Bedingung mit identischem
 Körperlichen als Wirkungsgewinne zusammengehört. Das
„triebhaft Ausgedrückte“, d. h. das durch einen Triebausdruck
Angezeichnete ist also stets nur eine sogenannte „Gemütsbewegung“,
nämlich „Lust oder Unlust“, während anderes Seelisches nur „triebhaft
Mit-Ausgedrücktes“ („Mit-Angezeichnetes“) sein kann. Weiß aber
nun jemand um eine besondere „identisch begründete Triebwirkenszusammengehörigkeit“,
 so kann er absichtlich seinem Leibe solches
„äußeres“ Leibliches, überhaupt einem Körper solches Körperliche zugehörig
 machen, welches eine Besonderheit des Triebausdruckkörperlichen
 in solcher identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit
darstellt, wobei er aber weiß, daß ihm eine Besonderheit
jener identischen zuständlichen Bestimmtheit, welche in
jener identischen Wirkenszusammengehörigkeit den identischen
 „Trieb“ darstellt, nicht zugehört. Ein Streben, in
welchem derart gezielt wird, nennen wir ein „Verstellungs-Streben“,
das solchem Streben gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“ ein „Sich-Verstellen“,
 jene Veränderung, welche durch solches Leisten einem
Körper zugehörig wird, eine „Verstellung“, und jene dem Strebenden
 nicht zugehörige, von ihm gedachte zuständliche Bestimmtheit den
„Verstellungs-Gegenstand“. Dem „nach Verstellung Strebenden“
muß seine eben angestrebte Verstellung keineswegs als Mittel zur Veränderung
 einer anderen Seele vorschweben. Auch der Schauspieler,
der vor dem Spiegel „Verzweiflungsmienen“ übt, „verstellt sich“. Denkt
aber ein „nach Verstellung Strebender“ die angestrebte eigene Verstellung
 als Mittel dafür, in einer anderen Seele den Glauben zu wecken
daß ein „Triebausdruck“ vorliege, so liegt ein „Heuchel-Streben“
vor. Das einem „Heuchel-Streben“ gegebene „eigene gegenwärtige
Leisten“ nennen wir ein „Heucheln“, die in solchem Leisten absichtlich
 bewirkte körperliche Veränderung, welche den Schein eines Triebausdruckes
 erwecken soll, einen „Heuchel“ und die dem Strebenden
nicht zugehörige, von ihm gedachte zuständliche Bestimmtheit, an welche
die andere Seele glauben soll, das „Geheuchelte“. Zielt ein „Heuchler“
darauf, durch seinen .Heuchel zu verhindern, daß sich ein Trieb-Ausdruck
 einer ihm, zugehörigen, zu der geheuchelten zuständlichen Bestimmtheit
 gegensätzlichen zuständlichen Bestimmtheit ergibt, so liegt
ein „Verhehlungs-Heuchel-Streben“ vor, und jene eigene zuständliche
 Bestimmtheit, deren Triebausdruck verhindert werden soll,
ist das „durch Heucheln Verhohlene“. So lacht z. B. jemand
„krampfhaft“, damit sich eine ihm zugehörige Trauer nicht ausdrückt.
Das „Heuchel-Streben“ ist eine Besonderheit des „Fälschungs-Strebens“.
 als welches sich jedes Streben darstellt. in welchem darauf
            
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