Die Macht.
jene seelische Fähigkeit als grundlegende Bedingung in Betracht kommt.
Der Leistende ‚nutzt‘ vielmehr nur in seinem besonderen Leisten die
ihm zugehörige seelische Fähigkeit für jene Leistung. Das „Nutzen“
unterscheidet sich aber vom ‚„Gebrauchen‘“, wie noch darzulegen ist.
Ein „brauchbares Einzelwesen‘‘ kann entweder ein „einfach brauchbares
Einzelwesen‘ oder ein ‚mehrfach brauchbares Einzelwesen‘
sein. Ein „mehrfach brauchbares Einzelwesen‘“ ist jenes
Einzelwesen, welchem entweder eine mehrfache Brauchbarkeit oder
mehrere einfache Brauchbarkeiten zugehören. Ein „brauchbares Einzelwesen‘“‘
ist ferner entweder ein „für besondere Leistung einmalig
brauchbares Einzelwesen‘“, wenn es im besonderen Gebrauche
die Brauchbarkeit für weitere Leistungen solcher Art verliert, oder
ein „für besondere Leistung mehrmalig brauchbares Einzelwesen“.
Ferner müssen wir „in besonderem Gebrauche vergängliches
Einzelwesen von „in besonderem Gebrauche
unvergänglichem Einzelwesen‘“ unterscheiden. Ein „in besonderem
Gebrauche vergängliches Einzelwesen‘‘ ist jenes Einzelwesen,
welches in besonderem Gebrauche als solches Einzelwesen ver.
geht. Unterscheidet man ‚„unverbrauchbare Einzelwesen‘“ von ‚,verbrauchbaren
Einzelwesen‘‘, so liegt insoferne eine ungenaue Rede vor,
als man mit dem Worte „verbrauchbares Einzelwesen‘‘ eigentlich ein
Einzelwesen meint, das in besonderem Gebrauche „verbraucht“
wird, während es in anderem besonderen Gebrauche nicht „verbraucht“
wird. So wird z, B. ein „Stock‘‘ nicht verbraucht, wenn ich
mit ihm einen Schlag führe, er wird hingegen „verbraucht“, wenn ich
ihn als Feuerungsmaterial gebrauche.
Jedes Allgemeine, das eine „Leistungsgeeignetheit“ darstellt, ist
als solche Leistungsgeeignetheit auch ein Wert, und zwar, wie wir
sagen können, ein, Leistungs-Grundlage-Wert“, insoferne solches
Allgemeines als grundlegende Bedingung dafür in Betracht kommt,
daß besondere Seelen durch besondere eigene Leistung Lust gewinnen.
Jede „Brauchbarkeit“ stellt also einen besonderem Einzelwesen zugehörigen
„Leistungs-Grundlage-Wert‘“ dar und jedes „brauchbare Einzelwesen“
ist ein „wertvolles Einzelwesen“. Es gibt aber nicht nur „Leistungs-Grundlage-Werte“,
sondern auch „Leistungs-Wirk-Werte“, vor allem
das hinsichtlich jener Leistung richtige Wollen, und „Leistungs-Quasi-Werte“,
nämlich solche Allgemeine, durch deren Zugehörigkeit zu be-Sonderen
Einzelwesen die Verhinderung einer besonderen Leistung ausgeschlossen
ist, Während wir aber sagen, daß ein Tätiger von be-Sonderen
„Leistungs-Grundlage-Werten“ Gebrauch mac ht, indem er
besonderen Einzelwesen kraft ihnen zugehöriger „Leistungs-Grundlage-Werte“
besondere, von ihm gewollte Veränderungen wirkt, können wir
in genauer Rede nicht sagen, daß ein Tätiger von besonderen „Leistungs-