Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

312

YI. Kapitel.

Wirk-Werten“ und „Leistungs-Quasi-Werten“ Gebrauch macht, wohl
aber können wir sagen, daß er jene letzteren Werte „nützt“, „benutzt“,
„ausnützt“, „verwertet“, was aber auch hinsichtlich der Leistungs-Grundlage-Werte
 gesagt werden kann. „Brauchbarkeit“ ist also offenbar eine
Besonderheit von „Nutzbarkeit“ („Benützbarkeit“, „Verwertbarkeit“) und,
as frägt sich, was „Nutzbarkeit schlechtweg“ ist. Zur Bestimmung dieses
Gegebenen gehen wir zunächst von Worte „Nützen“ im Sinne von
„Das nützt“, „Es nützt mir“, „Das nützt nichts“, also im Sinne von
„Nützlichkeit“ aus. Das Wort „nützen“ ist nun Beziehungswort, das
besonderes identisches Allgemeines als identische wirkende oder grundlegende
 oder fördernde Bedingung für die Verwirklichung besonderen
Wertes bezeichnet. Das Wort „nützen“ bezeichnet also ein besonderes
‚identisches Verhältnis“, das aber keineswegs bloß eine besondere „idenische
 Wirkenszusammengehörigkeit“ oder gar eine besondere „Richtung
zarfolgreichen tätigen Wirkens“ sein muß. Sagt man „Etwas nützt mir“,
so kann gemeint sein, daß Etwas als wirkende oder als grundlegende
der als fördernde Bedingung für die Verwirklichung eines auf mich
yezogenen Wertes in Betracht kommt, und es muß keineswegs geneint
 sein, daß „ein Mensch mir in tätigem Wirken nützt“. Ein bezonderes
 identisches Allgemeines, das „nützt‘‘, also als identisches belingendes
 Allgemeines in einem identischen Verhältnisse „Nützen‘“ steht,
nennen wir eine „identisches Nützendes‘“. Wir nennen ferner die
Zugehörigkeit besonderen „identischen Nützendens“ zu besonderem Einzelwesen
 „Nützlichkeit‘ und solches Einzelwesen ein „nützliches
Einzelwesen‘“. Als „identischen Nutzen‘ bezeichnen wir jene
Wertverwirklichung, zu ‚welcher ein „identisches Nützendes‘“ in einem
‚dentischen Verhältnisse steht bzw. auch jenen Wert, der sich als identischer
 Gewinn in jener Wirkung findet, Selbstverständlich kann auch
aine Seele ein „nützliches Einzelwesen‘“ sein, insoferne ihr „identisches
nützendes Seelisches‘‘, z. B. besonderes Wollen, zugehört, Nicht jedes
‚nützliche‘ Einzelwesen ist ein „brauchbares‘‘ Einzelwesen. So ist z. B.
die „Sonne‘‘ im höchsten Grade „nützlich“, da sie Licht und Wärme
spendet, aber sie ist kein „brauchbares“ Einzelwesen, weil ihr nicht
solches Allgemeines zugehört, kraft dessen ihr durch tätiges Wirken
eine wertverwirklichende Veränderung zugehörig gemacht werden kann.
jene „nützlichen Einzelwesen‘‘ aber, deren „Nützlichkeit“ zugleich eine
„Brauchbarkeit‘ darstellt, nennen wir im besonderen „nutzbare Einzelwesen‘.
 „Nutzbarkeit‘“ (== ,,Brauchbarkeit“) ist also nur besondere
„Nützlichkeit‘“. ‚Nützlichkeit‘ ist ferner entweder „absichtliche
Nützlichkeit‘“ oder „zufällige Nützlichkeit“. „Absichtliche
Nützlichkeit‘‘ liegt vor, wenn einem besonderen Einzelwesen ‚„Nützendes‘
 absichtlich tätig gewirkt wurde, „zufällige Nützlichkeit‘ liegt vor,
wenn einem besonderen Einzelwesen „‚Nützendes‘“ auf andere Weise
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.