Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 17
‚das identische Allgemeine aller wirkenden Bedingungen“ in
jenen besonderen Wirkenseinheiten, das zweite jener drei identischen
Allgemeinen das „identische Allgemeine aller grundlegenden
Bedingungen“ in jenen besonderen Wirkenseinheiten und das dritte
jener drei identischen Allgemeinen das „identische Allgemeine aller
Wirkungsgewinne“ in jenen besonderen Wirkenseinheiten ausmacht.
Statt „identisches Allgemeines aller wirkenden Bedingungen“ können
wir. auch in Kürze „identische wirkende Bedingung“ sagen, statt
„identisches. Allgemeines aller grundlegenden Bedingungen“ können
wir „identische grundlegende Bedingung“ und statt „identisches
Allgemeines aller Wirkungsgewinne“ können wir auch „identischer
Wirkungsgewinn“ sagen. Sagen wir also z. B., daß irgendein iden-
tisches Allgemeines die „identische wirkende Bedingung“ in besonderen
Wirkenseinheiten ist, so meinen wir, daß die wirkenden Bedingungen
in allen jenen besonderen Wirkenseinheiten Einheiten jenes identischen
Allgemeinen und besondernder Allgemeiner darstellen, Statt von „iden-
tischem Wirkungsgewinne“ kann man auch von „identischer Wir-
kung“ sprechen. In jeder Wirkung als Veränderung finden sich
allerdings zwei identische Allgemeine, nämlich ein „identisches Ge-
winnallgemeines“ und ein „identisches Verlustallgemeines“. Es
genügt uns jedoch, in diesem Zusammenhange schon die „einfach iden-
tische Wirkung“, in welcher sich ein identisches Gewinnallgemeines
Ändet, als „identische Wirkung“ zu bezeichnen.
„Identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit“ und „Wirkens-
beziehung zweier besonderer Einzelwesen“ stellen daher verschiedene
Gegebene dar, da jede „identisch begründete Wirkenszusammengehörig-
keit“ sich in vielen Wirkenseinheiten findet, die Wirkensbeziehung
zweier besonderer Einzelwesen stets durch Besonderheiten jener
identischen Allgemeinen begründet ist, welche sich in der zugehörigen
identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit finden. Sagen wir,
daß eine besondere Wirkenseinheit (Wirkensbeziehung) den „Fall“ einer
besonderen „identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit“ dar-
stellt, so meinen wir eigentlich drei Zugehörigkeitsbeziehungen,
wir meinen nämlich, daß die identische wirkende Bedingung der be-
sonderen wirkenden Bedingung in jener Wirkenseinheit, die identische
grundlegende Bedingung der besonderen grundlegenden Bedingung in
jener Wirkenseinheit und der identische Wirkungsgewinn dem be-
sonderen Wirkungsgewinne in jener Wirkenseinheit zugehören. In
— ungenauer — Kürze können wir deshalb sagen, daß eine besondere
Wirkenseinheit den „Fall“ jener besonderen „identisch begründeten
Wirkenszusammengehörigkeit“ darstellt, welche ihr zugehört, daß also
jede besondere „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit“
Ihren Fällen zugehört,
Sander, Alle. Gesellschaftslehre_