Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bedingung für die „mittelbar mögliche“ Wirkung in Betracht kommt —
„direkte mittelbare Möglichkeit“ —, oder wenn einem besonderen
 Einzelwesen ein Allgemeines zugehört, welches als grundlegende
 Bedingung dafür in Betracht kommt, daß jenes Einzelwesen
in einer Wirkung ein Allgemeines gewinnt, das als wirkende Bedingung
 für eine besondere Wirkung an anderem KEinzelwesen in
Betracht kommt — „indirekte mittelbare Möglichkeit“ Im
gewöhnlichen Sprachgebrauche wird eine besondere Wirkung dann als
„möglich“ bezeichnet, wenn sämtliche für sie als grundlegende Bedingungen
 in Betracht kommenden Allgemeinen in der Welt vorhanden
sind, „Mögliche Wirkung“ ist nicht „zukünftige Wirkung“,
„Möglichkeit“ ist noch nicht „zukünftige Wirklichkeit“, denn
eine „mögliche Wirkung“ tritt nur dann ein, wenn auch die als wirkende
 Bedingungen in Betracht kommenden Allgemeinen in der Welt
vorhanden. sind. Aber sowohl das Wissen um „Möglichkeit“, als auch
das Wissen um „zukünftige Wirklichkeit“ setzt Wissen um „identisch
begründete Wirkenszusammengehörigkeiten“ voraus.
Jedes „Wirken“ ist zugleich ein „Verwirklichen“ und „Entwirklichen“,
 denn jedes Wirken ist „wirkende Bedingung für eine
Wirkung sein“, jede Wirkung aber ist eine Veränderung, und in jeder
Veränderung gewinnt ein Einzelwesen besondere Bestimmtheit und verliert
 andere besondere Bestimmtheit, in jeder Veränderung findet sich
also „Gewinn“ und „Verlust“. Vom „Verwirklichen“ unterscheidet sich
aber das „Ermöglichen“. „Eine Wirkung ermöglichen“ ist keineswegs:
 „Wirkende Bedingung für jene Wirkung sein“, sondern „wirkende
 Bedingung dafür sein, daß ein besonderes Einzelwesen ein Allgemeines
 gewinnt, welches als grundlegende Bedingung für jene
Wirkung in Betracht kommt“. Beim „Etwas ermöglichen“ stehen stets
zwei besondere Wirkungen in Frage, nämlich eine Wirkung, welche
bewirkt wird und eine andere Wirkung, welche in jener ersten
Wirkung ermöglicht wird, Jedes „Ermöglichen“ ist also allerdings
auch ein „Bewirken“, nämlich ein Bewirken der „Ermöglichungs-Wirkung“,
 nicht aber ein Bewirken der „ermöglichten Wirkung“.
Erfährt z. B. ein Stein durch einen Stoß eine Ortsveränderung als
Wirkung derart, daß er nunmehr dem Wirken der Sonnenstrahlen ausgesetzt
 ist und erwärmt wird, so bewirkt jener Stoß die „Ermöglichungswirkung“,
 nämlich „Ortsveränderung“, aber er bewirkt nicht die
„ermöglichte Wirkung“, nämlich „Erwärmung“, welche vielmehr durch
die Sonnenstrahlen bewirkt wird. „Ermöglichen“ kann wieder entweder
ein „unmittelbares Ermöglichen“ oder ein „mittelbares Ermöglichen“
 sein, je nachdem ob in der Ermöglichungs-Wirkung ein
Allgemeines als unmittelbare oder als mittelbare grundlegende Bedingung
für eine besondere Wirkung gewonnen wird. Wie vom „Verwirk-L.

 Kapitel.
            
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