Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. r 21

lichen“ das „Ermöglichen“, unterscheidet sich vom „Entwirklichen“ das
„Entmöglichen“. „Etwas entmöglichen“ ist: „wirkende Bedingung
dafür sein, daß ein Einzelwesen ein Allgemeines verliert, welches
als grundlegende Bedingung für eine besondere Wirkung in Betracht
kommt“. In jedem „Entmöglichen“ stehen zwei Wirkungen in Frage,
nämlich die „Entmöglichungs-Wirkung“ und die „entmöglichte
Wirkung“. „Veranlassen“ oder „Herbeiführen“ einer Wirkung
ist jedes Wirken, in dessen Wirkung — der „Veranlassungs-Wirkung“
 — ein besonderes Einzelwesen ein Allgemeines als „Anlaß“
einer weiteren Wirkung — der „veranlaßten Wirkung“ — gewinnt,
 d. h. ein Allgemeines, das entweder die wirkende Bedingung
für jene weitere Wirkung abgibt, weil das als grundlegende Bedingung
für jene weitere Wirkung in Betracht kommende Allgemeine schon in
der Welt vorhanden ist, oder die grundlegende Bedingung für jene
weitere Wirkung abgibt, weil das als wirkende Bedingung jener weiteren
 Wirkung in Betracht kommende Allgemeine schon in der Welt
vorhanden ist. Hingegen ist „bedingendes Wirken“ jedes Wirken,
in dessen Wirkung — der „Bedingungs-Wirkung“ — ein besonderes
 Einzelwesen ein Allgemeines gewinnt, das als wirkende oder
grundlegende Bedingung für eine weitere Wirkung bloß'in Betracht
kommt, weil im Zeitpunkte der ersteren Wirkung das als grundlegende
oder als wirkende Bedingung für jene weitere Wirkung in Betracht
kommende Allgemeine in der Welt noch nicht vorhanden ist. „Verhindern“
 einer Wirkung ist jedes Wirken, in dessen Wirkung — der
„Verhinderungs-Wirkun g“ — ein besonderes Einzelwesen ein Allgemeines
 als „Hindernis“ einer weiteren Wirkung — der „verhinderten
 Wirkung“ — gewinnt, d. h. ein Allgemeines, welches jene
weitere Wirkung ausschließt. Jedes Allgemeine, welches in Zugehörigkeit
 zu besonderen Einzelwesen besondere Wirkung ausschließt,
nennen wir eine „Wider-Bedingung“ (ein „Hindernis“) jener Wirkung.
 Als „Verhinderungs-Bedingun g“ bezeichnen wir hingegen
jedes besonderem Einzelwesen zugehörige Allgemeine, welches die wirkende
 oder grundlegende Bedingung in einem „Verhindern“ besonderer
Wirkung abgibt. Jedes „Verhindern“ einer besonderen Wirkung ist
entweder ein „Entwirklichen einer für jene Wirkung in Betracht
 kommenden wirkenden Bedingung“ oder ein „Entwirklichen
 einer für jene Wirkung in Betracht kommenden
 grundlegenden Bedingung“. „Gegenwirken“ ist jedes
Wirken, in welchem sich ein Hindernis für das weitere „Abrollen“ einer
bereits begonnenen Verkettung von Wirkenseinheiten ergibt. „Gegen-Wirken“
 ist ein besonderes „Verhindern“. „Erhalten“ ist jedes Wirken,
durch welches die Entwirklichung eines besonderen Einzelwesen-Zustandes
 — des ‚Erhaltenen“ — verhindert wird. „Erhalt-Bedin-
            
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