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möglich. Allerdings ist aber jemand nur dann ein „sittlich gesinnt
Strebender“, wenn er nach besonderer eigener Lust strebt, nämlich
eben nach „Lust sittlicher Gesinnung“. Wer „mit sittlicher Gesinnung
handelt“, strebt also stets derart nach einer. Verbesserung des eine
andere Seele betreffenden Interessengesamtzustandes, daß jene Ver-
besserung als auf die eigene Seele bezogener Wert lediglich als wir-
kende Bedingung für eine eigene besondere Lust, nämlich eine eigene
„Lust sittlicher Gesinnung“ gedacht ist, eine Lust, in welcher nur „auf
andere Seele bezogener verwirklichter Wert“ gedacht ist. Wer aber
„mit sittlicher Gesinnung Etwas läßt“, der strebt wider eine Verschlech-
terung des eine andere Seele betreffenden Interessengesamtzustandes
derart, daß jene Verschlechterung als auf die eigene Seele bezogener
Unwert lediglich als eine wirkende Bedingung für eine eigene be-
sondere Unlust, nämlich eine „Unlust sittlicher Gesinnung“ gedacht
ist, eine Unlust, in welcher nur „auf andere Seele bezogener ver-
wirklichter Unwert“ gedacht ist. Wer also etwa einen Anderen beschenkt,
um Lust daran zu gewinnen, daß er den den Anderen betreffenden Inter-
essengesamtzustand verbessert hat, handelt mit sittlicher Gesinnung, hin-
gegen handelt er ohne sittliche Gesinnung, wenn er den Anderen be-
schenkt, um Lust daran zu gewinnen, daß durch diese Schenkung dem
Anderen Dankbarkeit für den Schenker zugehörig geworden ist. Die
„Lust sittlicher Gesinnung“ darf auch nicht etwa verwechselt werden
mit der „Lust an der Ander-Lust“, die „Unlust sittlicher Gesinnung“
darf auch nicht etwa verwechselt werden mit der „Unlust an der Ander-
Unlust“. Deshalb ist auch jene „ethische Lehre“ unrichtig, welche die
„Sittlichkeit“ auf der „Mitlust“ und dem „Mitleide“ aufbauen will,
denn habe ich etwa „Mitleid“ mit einem anderen Menschen, dessen
Seele Unlust daran hat, daß ihm gegenwärtig kein Branntwein zur
Verfügung steht, und verschaffe ich jenem Menschen Branntwein, so
handle ich zwar „aus Mitleid“, aber durchaus nicht „mit sittlicher Ge-
sinnung‘“, woferne ich weiß, daß durch das „Branntweintrinken“ der
die andere Seele betreffende Interessengesamtzustand verschlechtert wird.
Es ist also auch niemand deshalb ein „sittlich Handelnder“, weil er danach
strebt, „Mitlust“ zu gewinnen. Denn jemand kann etwa danach streben,
einen Anderen zum Geschlechtsverkehr mit ihm zu veranlassen, weil
er weiß, daß er „Lust an der geschlechtlichen Lust des Anderen“, also
besondere „Mitlust“ gewinnen wird, wobei er aber nichts weniger als
„Sittlich gesinnt“ handelt, wenn er weiß, daß der Geschlechtsverkehr
für des Anderen Gesundheit schädlich ist, also den den Anderen be-
treffenden Interessengesamtzustand verschlechtert.
Ein „Verhalten mit sittlicher Gesinnung“ ist aber noch
keineswegs ein „sittliches Verhalten“, vielmehr ist nur das „rich-
tige bzw. quasi-richtige Verhalten mit sittlicher Gesin-