Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 383
„In Aussicht-Stellung durch vergangenes bzw. gegenwärtiges Eigen-
Verhalten bedingten Ereignisses‘ ist also keine In Aussicht-Stellung
eigenen Verhaltens, sondern nur die In Aussicht-Stellung einer Folge
eigenen vergangenen bzw. gegenwärtigen Verhaltens. „In Aus-
sicht-Stellung durch Anderverhalten bedingten EKreig-
nisses‘“ nennen wir jede Behauptung des Gedankens, daß ein be-
sonderes Ereignis eintreten wird, für welches in einem Ander-Ver-
halten die Bedingung liegt. „In Aussicht-Stellung von Eigen-
Verhalten abhängig gedachten Ereignisses“ nennen wir jede
Behauptung des Gedankens, daß ein besonderes Ereignis eintreten würde,
wenn sich der Behauptende in besonderer Weise verhält, „In Aus-
sicht-Stellung von Ander-Verhalten abhängig gedachten
Ereignisses“ nennen wir jede Behauptung des Gedankens, daß ein
besonderes Ereignis eintreten würde, wenn sich ein Anderer in be-
sonderer Weise verhält. Die Behauptung des „Ander - Interesse - Ge-
dankens“ in jeder Verhalten-Werbung stellt sich nun stets dar als eine
„In Aussicht-Stellung von Ander-Verhalten abhängig gedachten Er-
eignisses“, nämlich entweder a) als Behauptung des Gedankens, daß
eine günstige Verschiebung des den Adressaten betreffenden Inter-
essengesamtzustandes eintreten würde, wenn er sich werbungsgemä ß
verhalten würde, oder b) als Behauptung des Gedankens, daß eine un-
günstige Verschiebung des den Adressaten betreffenden Interessen-
gesamtzustandes eintreten würde, wenn er sich werbungswidrig ver-
halten würde. Die in einer Verhalten-Werbung enthaltene „In Aus-
Sicht-Stellung abhängig gedachten günstigen Ereignisses“ ist entweder
eine „Empfehlung“ oder eine „Zusicherung“. Die in einer Ver-
halten-Werbung enthaltene „In Aussicht-Stellung abhängig gedachten
ungünstigen Ereignisses“ ist entweder eine „Warnung“ oder eine
„Drohun g“. Die in einer Verhalten-Werbung enthaltene „Empfehlung“
ist wieder entweder a) eine „In Aussicht-Stellung von werbungs-
gemäßem Ander-Verhalten abhängig gedachten, nicht durch
Eigen-Verhalten bedingten günstigen Ereignisses“, oder b) eine
„In Aussicht-Stellung von werbungsgemäßem Ander-Ver-
halten abhän gig gedachten, nicht durch zurechnendes Eigen-
Verhalten bedingten günstigen Ereignisses“, oder c) eine „In
Aussicht-Stellung von werbungsgemäßem Ander-Verhalten
abhängig gedachten, durch zurechnendes Eigen- Verhalten
bedingten günstigen Ereignisses“. Hingegen ist jede in einer
Verhalten „Werbung enthaltene „Zusicherung“ die „In Aussicht-
Stellun g eines von werbungsgemäßem Verhalten abhängig
gedachten, durch zurechnendes Eigen-Verhalten und Er-
fahrung der Werbung-Entsprechung bedingten günstigen
Ereignisses“. Ein Beispiel für eine „Empfehlung“ der unter a) ge-