Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 383 
„In Aussicht-Stellung durch vergangenes bzw. gegenwärtiges Eigen- 
Verhalten bedingten Ereignisses‘ ist also keine In Aussicht-Stellung 
eigenen Verhaltens, sondern nur die In Aussicht-Stellung einer Folge 
eigenen vergangenen bzw. gegenwärtigen Verhaltens. „In Aus- 
sicht-Stellung durch Anderverhalten bedingten EKreig- 
nisses‘“ nennen wir jede Behauptung des Gedankens, daß ein be- 
sonderes Ereignis eintreten wird, für welches in einem Ander-Ver- 
halten die Bedingung liegt. „In Aussicht-Stellung von Eigen- 
Verhalten abhängig gedachten Ereignisses“ nennen wir jede 
Behauptung des Gedankens, daß ein besonderes Ereignis eintreten würde, 
wenn sich der Behauptende in besonderer Weise verhält, „In Aus- 
sicht-Stellung von Ander-Verhalten abhängig gedachten 
Ereignisses“ nennen wir jede Behauptung des Gedankens, daß ein 
besonderes Ereignis eintreten würde, wenn sich ein Anderer in be- 
sonderer Weise verhält. Die Behauptung des „Ander - Interesse - Ge- 
dankens“ in jeder Verhalten-Werbung stellt sich nun stets dar als eine 
„In Aussicht-Stellung von Ander-Verhalten abhängig gedachten Er- 
eignisses“, nämlich entweder a) als Behauptung des Gedankens, daß 
eine günstige Verschiebung des den Adressaten betreffenden Inter- 
essengesamtzustandes eintreten würde, wenn er sich werbungsgemä ß 
verhalten würde, oder b) als Behauptung des Gedankens, daß eine un- 
günstige Verschiebung des den Adressaten betreffenden Interessen- 
gesamtzustandes eintreten würde, wenn er sich werbungswidrig ver- 
halten würde. Die in einer Verhalten-Werbung enthaltene „In Aus- 
Sicht-Stellung abhängig gedachten günstigen Ereignisses“ ist entweder 
eine „Empfehlung“ oder eine „Zusicherung“. Die in einer Ver- 
halten-Werbung enthaltene „In Aussicht-Stellung abhängig gedachten 
ungünstigen Ereignisses“ ist entweder eine „Warnung“ oder eine 
„Drohun g“. Die in einer Verhalten-Werbung enthaltene „Empfehlung“ 
ist wieder entweder a) eine „In Aussicht-Stellung von werbungs- 
gemäßem Ander-Verhalten abhängig gedachten, nicht durch 
Eigen-Verhalten bedingten günstigen Ereignisses“, oder b) eine 
„In Aussicht-Stellung von werbungsgemäßem Ander-Ver- 
halten abhän gig gedachten, nicht durch zurechnendes Eigen- 
Verhalten bedingten günstigen Ereignisses“, oder c) eine „In 
Aussicht-Stellung von werbungsgemäßem Ander-Verhalten 
abhängig gedachten, durch zurechnendes Eigen- Verhalten 
bedingten günstigen Ereignisses“. Hingegen ist jede in einer 
Verhalten „Werbung enthaltene „Zusicherung“ die „In Aussicht- 
Stellun g eines von werbungsgemäßem Verhalten abhängig 
gedachten, durch zurechnendes Eigen-Verhalten und Er- 
fahrung der Werbung-Entsprechung bedingten günstigen 
Ereignisses“. Ein Beispiel für eine „Empfehlung“ der unter a) ge-
	        
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