Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 41
logischen Subjekte und vom logischen Prädikate verschieden sind. Das
Urteil, etwa „A. ist dem B gleich“, hat zum grammatischen Subjekte
 „A“, zum grammatischem Prädikate „dem B gleich“, Das
logische Subjekt jenes Urteiles ist aber „A und B“, das logische
Prädikat „in Gleichheitsbeziehung“, weil in jenem Urteile die Gleichheitsbeziehung
 in einmaliger Gegebenheit A und B zusammen zugehörig
aäusgesagt wird, was auch in der Urteilsform „A und B sind gleich“
zum Ausdrucke gelangen kann.
Da also „Gesellschaftslehre“ nur urteilender Ausdruck der „Gesellschaftswissenschaft“
 ist, kann die Besonderheit der „Gesellschaftslehre“
 nur aus der Besonderheit der „Gesellschaftswissenschaft“ erkannt
werden. Die Einteilung der Wissenschaften überhaupt ergibt sich aber
nicht aus Besonderheiten sogenannter „Methoden“, sondern ausschließlich
 aus den Besonderheiten des Gewußten, welches in den Wissenschaften
 denkend bestimmt ist. Die „tauben Nüsse“ aller Streitigkeiten
um wissenschaftliche Methoden würden gar bald als leer erkannt worden
sein, wenn sich nicht in den Streitigkeiten um die Methoden der
Wissenschaften stets Streitigkeiten um den Gegenstand der besonderen
Wissenschaften, um ihr besonderes, zu bestimmendes Gewußtes verbergen
 würden. Streitigkeiten um Methoden gehören vollständig in
das Gebiet der Forschung, wo es sich darum handelt, zu entscheiden,
durch welche Tätigkeiten neue Gegenstände zur Gegebenheit, zum
Wissen gebracht werden können. „Wissenschaft“ hingegen ist stets
„Denken“, „Denken“ aber ist keine „Tätigkeit“, sondern Bestimmtheit
der Seele, Jener freilich, der zu „Wissenschaft“ gelangen will, muß
„Nachdenken“, und „Nachdenken“ ist nicht „Denken“, sondern auf Gewinn
 besonderen Denkens (Gedankens) zielende Tätigkeit... Aber auch
im „Nachdenken“ als „Betreiben von Wissenschaft“ werden keine neuen
Gegenstände „erzeugt“, „konstituiert“, und mit der Irrlehre, „daß der
Gegenstand sich nach der Methode richte“, muß ein für alle Mal gebrochen
 werden, da solche Lehre von der schlechthin sinnleeren Behauptung
 ausgeht, daß wir als „nachdenkend Tätige“ in die Speichen
des Weltrades greifen und die Welt beliebig ändern können. Jedes
Wissenschafts-Unternehmen setzt aber Gegebenes, Gewußtes voraus,
und zwar „zu bestimmendes Gewußtes“ und „bestimmendes Gewußtes“,
„Grundwissenschaft“ ist eine Wissenschaft, welche die letzten bestimmenden
 Allgemeinen alles Gegebenen aufzeigt. Von der „Grundwissenschaft“
 unterscheiden sich dann die „Fachwissenschaften“
dadurch, daß sie nicht das Gegebene durch „Allgemeinstes“ bestimmen,
Sondern durch „weniger“ Allgemeines, nämlich entweder durch Wesensallgemeines,
 welches schon eine Einheit von identischem Allgemeinen
und besonderndem Allgemeinen, also nicht Einfaches, darstellt, oder
durch besonderndes Allgemeines oder durch Beziehungen, welche kraft
            
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