Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 54

Wenn wir nun jemandes besonderes tätiges Wirken als „richtig“
der als „unrichtig“ bestimmen, so bestimmen wir es stets in Beziehung
zu. der Erfüllung von Gewolltem jenes Wollens, das in jenem tätigen
Wirken die wirkende Bedingung abgibt, und zwar bestimmen wir ein
besonderes tätiges Wirken als „richtig“, wenn die in ihm enthaltenen
besonderen Allgemeinen als wirkende und grundlegende Bedingungen
mit der Erfüllung des Gewollten jenes Wollens zusammengehören, hingegen
 als „unrichtig“, wenn die in ihm enthaltenen besonderen Allgemeinen
 die Erfüllung des Gewollten jenes Wollens ausschließen. Ist
jemandes tätiges Wirken „richtig“, so gehört der durch sein Wollen
bedingten Verkettung von Wirkenseinheiten die Richtlinie für die Verwirklichung
 des Gewollten jenes Wollens zu, ist hingegen jemandes
tätiges Wirken „unrichtig“, so gehört der durch sein Wollen bedingten
Verkettung von Wirkenseinheiten die Richtlinie für die Verwirklichung
des Gewollten jenes Wollens nicht zu. Ob jemandes tätiges Wirken
„richtig“ oder „unrichtig“ ist, kann ausschließlich in Beziehung zu der
Erfüllung eines von ihm selbst Gewollten, niemals aber in Beziehung
zum Gewollten anderer Seele bestimmt werden. Als erste wirkende
Bedingung findet sich aber in jedem tätigen Wirken ein Wollen, und
dieses Wollen kann wie jedes andere in besonderem tätigen Wirken
vorfindbare Allgemeine entweder „richtig“ oder „unrichtig“ sein, „Richtig“
ist aber ein Wollen, wenn die in ihm „gewollte Richtung“ gerade die
„Richtlinie“ „für“ jenes Wollen ist, „unrichtig“ ist ein Wollen, wenn die
in ihm „gewollte Richtung“ nicht die „Richtlinie“ „für“ jenes Wollen
ist, „Richtlinie für ein besonderes Wollen“ ist aber jene „identisch
 begründete Richtung erfüllenden tätigen Wirkens“, in welcher sich
als identisches Richtungsstück das identische Allgemeine solcher Wirkung
findet, welche der Wollende durch andere Wirkungen herbeiführen will.
Ein „Wollen“ ist also „unrichtig“, wenn der in ihm enthaltene Richtungsgedanke
 „unwahr“ ist, wenn der Wollende eine besondere Richtung will,
welche sich in der Welt überhaupt nicht finden kann, wenn er eine
Richtung meint, in welcher einander in Wahrheit ausschließende
besondere Richtungsstücke zusammengehören würden, wenn er somit
besondere Wirkungen durch andere Wirkungen bewirken will, welche
in Wahrheit mit den ersteren Wirkungen nicht zusammengehören. Wenn
aber gefragt wird, ob ein besonderes Wollen ein „richtiges“ oder ein
„unrichtiges“ Wollen ist, steht immer nur die „Wahrheit“ oder „Unwahrheit“
 des Richtungsgedankens im Wollen in Frage, nicht aber
steht zur Frage, ob der Gedanke im Wollen ein hinsichtlich der „Macht“
des Wollenden „wahrer“ oder „unwahrer“ Gedanke ist, d. h. ob die
Annahme des Wollenden, daß gegenwärtig die für die Erfüllung seines
Gewollten als grundlegende Bedingungen in Betracht kommenden All-Zemeinen
 in der Welt vorhanden sind, „wahr“ oder „unwahr“ („irrig“)
            
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