Object: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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früher ein königlicher Beamter. Er ist angewiesen, dem ersten Finder 
zwei Meers und das folgende dann für den König zuzumessen. So 
z. B. heißt es in article XVII der High Peak Articles (p. io): 
„We say the Custom of the Mine is such, that if any new 
Rake or Vein be found (by the Grace of God) by any Miner or 
other Persons, the first Finder must have two Mears 1 , and the 
Barmaster the next for the king, according to the Custom of 
the Mine; and the Miner every Mear after, so far as the Rake 
or Vein will continue.“ 
Nach dem, was 1287 als uraltes Herkommen bekundet wurde, 
erhielt der König noch ein Dreizehntel des Ausgebrachten und hatte 
das Vorkaufsrecht 1 2 . Der Grundherr (Lord of the Soil) erhielt nur die 
erste Schale Erz. Heute erhält er sowohl jenes Meer, welches einst 
dem Könige zustand, als auch die erste Schale 3 , deren Abgabe nur 
noch eine symbolische Bedeutung, nämlich die der vollendeten Besitz 
ergreifung haben soll. 
Nach allen Richtungen finden sich fernere Ähnlichkeiten mit dem 
Recht der deutschen Bergordnungen und der für Vipaska, Massa, Igle- 
sias. Insbesondere enthalten die Gewohnheiten noch Vorschriften über 
das Kaduzierungsverfahren. Artikel XXVI der High Peak Articles 
verpflichtet den Bergmeister, alle Woche einmal über das Königsfeld 
zu gehen und darauf acht zu geben, daß die Gruben vorschriftsmäßig 
abgebaut werden. Die, bei denen dies nicht der Fall ist, werden nach 
einigen Wochen auflässig und dürfen alsdann vom Bergmeister, an wen 
er will, verliehen werden. Auch hatten die Bergleute Holz- und Wasser 
gerechtigkeiten, wie solche in Deutschland Vorkommen 4 . 
Die rechtlichen Verhältnisse der Salinen im Mittelalter. 
§ 21. Die vorbesprochenen Bergordnungen und Berggewohn 
heiten Deutschlands und Britanniens haben metallischen Bergbau, nicht 
Salinen zum Gegenstände. Fast stets von den letzteren und fast nie 
von den ersteren sprechen die ältesten deutschen Urkunden, in welchen 
der Bergwerke Erwähnung geschieht. Dies erklärt sich daraus, daß 
1 Mear oder Meer, ein Raum, dessen Größe nach den verschiedenen Berg 
gewohnheiten in der Länge 27 bis 32 Yards und je 14 Yards in der Höhe und 
Breite beträgt. (Bainbridge p. 546.) 
2 „Pettus“ nach Nasse S. 174. 
3 Bainbridge p. 546. 
* z. L. Article XI der High Peak Costums p. 8.
	        
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